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Gutachten über Attentäter von Halle Hirngespinste eines extremen Antisemiten

Am Dienstag beginnt der Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan Balliet. Ein Gerichtsgutachter hat den fanatischen Hass des Mannes ergründet – und seine wirre Gedankenwelt.
aus DER SPIEGEL 30/2020
Täter Balliet nach Festnahme 2019: 35 Minuten Menschenverachtung

Täter Balliet nach Festnahme 2019: 35 Minuten Menschenverachtung

Foto: ULI DECK / DPA

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Der forensische Psychiater Norbert Leygraf hat dem Attentäter von Halle eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen attestiert. Seine Schuldfähigkeit sei dennoch nicht beeinträchtigt gewesen, schreibt Leygraf nach SPIEGEL-Informationen in einem mehr als 100 Seiten langen Gutachten für den am Dienstag beginnenden Prozess. Der 28-jährige Täter habe nicht im Wahn gehandelt, so schreibt der Psychiater in seiner vorläufigen Einschätzung, das Unrecht seiner Taten sei ihm bewusst gewesen.

Lesen Sie hier die ganze Geschichte:

Jana L. lag bereits am Boden, das Gesicht auf dem Asphalt, als Stephan Balliet noch einmal zu seiner Maschinenpistole griff, auf die Frau anlegte und elf Schüsse abfeuerte. Er beschimpfte die Sterbende als "Schwein". Schließlich unternahm Balliet einen letzten Anlauf, die Tür der Synagoge in Halle doch noch irgendwie aufzuschießen, hinter der 52 Gläubige den jüdischen Feiertag Jom Kippur begingen. Zum Glück vergebens.

Eiskalt war Balliets Vorgehen auch im nahe gelegenen Kiez-Döner, wo er nach dem gescheiterten Angriff auf die Synagoge das Feuer eröffnete. Ein Besucher des Imbisses, Kevin S., kauerte bereits verletzt hinter einem Kühlschrank und wimmerte. "Lebt der immer noch?", rief Balliet und erschoss Kevin S. aus nächster Nähe mit zwei Schüssen aus einer Schrotflinte.

Am Dienstag beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg der Prozess gegen den Attentäter von Halle. Neben dem Verfahren gegen den mutmaßlichen Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke ist es der bedeutendste Rechtsextremismusprozess der vergangenen Jahre.

DER SPIEGEL 30/2020

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Der 28-jährige Balliet ist wegen des Verdachts des zweifachen Mordes und wegen des versuchten Mordes an 68 Menschen angeklagt. Aus Platzgründen wird in Sachsen-Anhalts größtem Gerichtssaal verhandelt, einer ehemaligen Justizbibliothek in Magdeburg.

Wie die Tat ablief, haben die Ermittler inzwischen minutiös rekonstruiert, von dem Zeitpunkt, als Balliet am 9. Oktober um 10.55 Uhr im Haus seines Vaters ein Selfie in Kampfmontur schoss, bis zu seiner Festnahme um 13.40 Uhr an der B 91 bei Halle. Das Synagogenattentat und den Angriff auf den Dönerimbiss hatte Balliet selbst mit einer Helmkamera aufgenommen und live ins Internet übertragen. Das Video dauert 35 Minuten, 35 Minuten Menschenverachtung.

Was der Prozess noch klären muss: wie Balliet, der ganze Tage im Internet verbrachte, seinen fanatischen Hass entwickelte – und ob er wegen der Gefahr, die von ihm ausgeht, womöglich zu lebenslanger Haft verurteilt wird und zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Der Generalbundesanwalt hält dies laut Anklageschrift für möglich.

Umso erstaunlicher ist es, dass Balliet Ende Mai minutenlang in der Haftanstalt unbeaufsichtigt blieb. In dieser Zeit konnte er über einen 3,40 Meter hohen Zaun klettern.

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