Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung Hamburg beschließt Beschlagnahme von Immobilien

Flüchtlinge in einem ehemaligen Baumarkt in Hamburg: Mehr Platz benötigt
Foto: Daniel Bockwoldt/ dpaLeer stehende Gewerbeimmobilien können schon bald für die Unterbringung von Flüchtlingen von der Stadt Hamburg beschlagnahmt werden. Das hat die Hamburger Bürgerschaft am Donnerstagabend beschlossen. Das umstrittene "Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen" soll voraussichtlich schon von kommender Woche an gelten.
Die Regelung ist bis März 2017 befristet und soll nicht für Privatwohnungen gelten. Das Gesetz wurde in zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossen. Nach Angaben des rot-grünen Senats geht es nur um Hallen, in denen viele Menschen unterkommen können. Laut Innenbehörde erreichen derzeit täglich 400 bis 500 Flüchtlinge die Hansestadt.
Vorwürfe aus der Opposition, dass mit dem Gesetz auch der Zugriff auf Privatwohnungen möglich werden könnte, wies Rot-Grün nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" zurück. "Die Regelung bezweckt ausdrücklich nicht die Inanspruchnahme kleiner privater ungenutzter Wohnungen oder die Einquartierung von Flüchtlingen in ungenutzten Teilen von Wohnungen, wie dies nach dem Krieg der Fall war." Alle Befürchtungen, dass aufgrund dieses Gesetzes privater Wohnraum sichergestellt werden könne und solle, seien unbegründet.
Hans-Jürgen Papier, Münchner Staatsrechtler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnte im SPIEGEL vor dem Schritt: Ein solcher Eingriff in das Eigentum könnte zwar durch Polizei- und Sicherheitsgesetze der Länder gerechtfertigt sein, wenn es darum gehe, eine erhebliche, gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben der Flüchtlinge abzuwenden, sagte Papier. "Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht." (Lesen Sie hier das vollständige Interview mit Papier im neuen SPIEGEL.)
Das ändere sich auch nicht mit Blick auf anstehende niedrige Temperaturen: Zunächst müssten Staat und Kommunen alles unternehmen, auf andere Weise genügend winterfeste Quartiere herzustellen oder anderweitig zu beschaffen.