Transparenz-Gesetz Hamburg öffnet den Aktenschrank

Hamburgs Erster Bürgermeister Scholz (SPD): Transparenz statt Amtsgeheimnis
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaHamburg - Als erstes Bundesland in Deutschland hat Hamburg die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes beschlossen. In der Bürgerschaftssitzung stimmten am Mittwoch alle fünf Fraktionen geschlossen für das neue Gesetz.
Damit steht der Hamburger Senat um den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) künftig in der Pflicht, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen.
Das Transparenzgesetz, das das Informationsfreiheitsgesetz ablöst, tritt nach Ablauf von drei Monaten in Kraft. Für das Einrichten des Informationsregisters im Internet hat die Stadt zwei Jahre Zeit.
"Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung aller Bürgerschaftsfraktionen und der Volksinitiative Transparenz schafft Vertrauen. "Hamburg wird das transparenteste deutsche Bundesland."
"Ein Quantensprung"
"Wir haben aus dem Informationsrecht der Menschen eine Informationspflicht der Behörden gemacht", sagte Gregor Hackmack vom Verein Mehr Demokratie. "Das ist ein Quantensprung auf dem Weg zu einer offenen Gesellschaft." Der Verein, die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International und der Chaos Computer Club hatten im Oktober 2011 eine Volksinitiative zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes gestartet. Durch die Einigung der Fraktionen sei ein für Sommer geplantes Volksbegehren nun aber hinfällig, hieß es.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein Informationsregister im Internet - mit Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften. "So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt", erklärten die Fraktionen.
Daten, die Verwaltung und öffentliche Unternehmen nicht im Informationsregister veröffentlichen müssen, können weiterhin auf Antrag zugänglich gemacht werden. Bei "komplexen Auskunftswünschen" soll es künftig einen Kostenvoranschlag geben. Was das Informationsregister kosten soll, ist allerdings noch unklar. Erste Schätzungen gehen von mehreren Millionen Euro aus.