Harms-Nachfolge Celler Jurist Range soll neuer Generalbundesanwalt werden

Mit ihrem ersten Kandidaten war sie gescheitert, jetzt hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen neuen Anwärter für das Amt des Generalbundesanwalts gefunden. Sie schlägt den Celler Generalstaatsanwalt Range vor. Er soll Monika Harms nachfolgen.

Berlin - Dieses Mal will sie sichergehen, dass sie ihren Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts durchbringt: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Celler Generalstaatsanwalt Harald Range als obersten deutscher Strafverfolger vorgeschlagen. Range ist der einzige Kandidat. Er ist wie Leutheusser-Schnarrenberger FDP-Mitglied. Der Vorschlag wird jetzt parallel mit den von CDU, SPD und Grünen geführten Ländern abgestimmt.

Nach fünfjähriger Amtszeit geht die jetzige Generalbundesanwältin Monika Harms am Freitag in den Ruhestand: Sie wurde bei einem Festakt in Karlsruhe offiziell von Leutheusser-Schnarrenberger aus dem Amt verabschiedet. Die Amtsgeschäfte übernimmt zunächst Harms' bisheriger Stellvertreter Rainer Griesbaum.

Erster Kandidat scheiterte

Die Justizministerin muss einen neuen Kandidaten suchen, weil die SPD ihren Favoriten Johannes Schmalzl im Bundesrat die Bestätigung verweigert hatte. In mehreren sozialdemokratisch regierten Bundesländern und in Fachkreisen hatte es Zweifel an der Eignung des Stuttgarter Regierungspräsidenten gegeben. Zudem hatte er sich in einer E-Mail an den Generalstaatsanwalt von Brandenburg, Erardo Rautenberg, im Ton vergriffen. Daraufhin hatte Schmalzl am vergangenen Freitag seine Kandidatur zurückgezogen.

Sollten die Länder keine Einwände haben, ist die Berufung Ranges Formsache. Formell muss auch das Bundeskabinett zustimmen. Nach einer früheren Vereinbarung mit der Union hat die FDP das Vorschlagsrecht für den Spitzenposten in Karlsruhe.

heb/AFP/dapd/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten