Heidenau Drei Männer wegen Randale vor Flüchtlingsheim verurteilt

Sie sollen Flaschen, Steine und Böller auf Polizisten geworfen haben: Für ihre Beteiligung an den Krawallen in Heidenau im August 2015 müssen zwei Männer ins Gefängnis. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe.
Krawalle in Heidenau (August 2015)

Krawalle in Heidenau (August 2015)

Foto: AXEL SCHMIDT/ REUTERS

Das Amtsgericht Pirna hat drei Männer wegen ihrer Beteiligung an den fremdenfeindlichen Krawallen in Heidenau verurteilt. Sie standen wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen vor Gericht.

Der jüngste Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Er bekam zur Auflage, in der dreijährigen Bewährungszeit 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die beiden anderen Männer müssen 26 beziehungsweise 20 Monate ins Gefängnis. Sie sollen Flaschen, Steine und Böller auf Polizisten geworfen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei den Krawallen in der sächsischen Kleinstadt im August 2015 waren mehr als 30 Polizisten verletzt worden. Rechtsextreme hatten gewaltsam gegen die Einrichtung eines Flüchtlingsheims in einem leerstehenden Baumarkt protestiert. Die Krawalle sorgten auch im Ausland für Entsetzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel war bei ihrem Besuch in Heidenau wenige Tage später mit Schmähparolen empfangen worden.

max/dpa
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