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Berlin Heilloses Wahlchaos

Bundesverfassungsgericht prüft Wahlberechtigungen für Wiederholungswahl
aus DER SPIEGEL 49/2022

Nach dem Chaos bei der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken würden bei einer Wiederholungswahl mindestens 22.000 Weggezogene ihr Wahlrecht verlieren – und somit ihren Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag – weil sie dann nicht mehr in den betroffenen Bezirken wohnen.

Aus: DER SPIEGEL 49/2022

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Gleichzeitig könnten mindestens 19.000 neu Zugezogene ein zweites Mal abstimmen, die schon an ihrem vorherigen Wohnort wahlberechtigt waren. Das hat der Informationsdienst Wahlrecht.de berechnet. Die absurde Situation entsteht, weil für die Wiederholungswahl neue Wählerverzeichnisse auf Grundlage des Einwohnermelderegisters erstellt werden müssen. Die Berechnung geht von einem Wahltermin im März 2023 aus. Sollte das Bundesverfassungsgericht eine der Beschwerden zulassen, würde sich der Termin verzögern. Je später die Wahl stattfände, desto mehr Menschen wären betroffen.

tin
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