Hessen Koch unterzeichnet Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren nicht
Wiesbaden - Roland Koch kündigte seine Entscheidung am Donnerstag im hessischen Landtag an: Das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren will er demnach nicht unterzeichnen. Zur Begründung verwies der CDU-Politiker vor dem Landesparlament auf einen Formfehler im Gesetzestext.

Roland Koch im Landtag: Verweigert seine Unterschrift wegen eines Formfehlers
Foto: DPADas Gesetz sei "handwerklich unzulänglich" erklärte der CDU-Politiker. Dies gelte jenseits allen politischen Streits. Koch bot an, dass die Landesregierung von ihrem Recht Gebrauch machen könnte, das Gesetz zu beanstanden. Dies hätte zur Folge, dass das Gesetz nur dann angenommen wäre wenn der Landtag erneut darüber abstimmt. Regierungssprecher Dirk Metz sagte, das vorliegende Gesetz sei verfassungswidrig.
SPD-Fraktionschefin Andrea Ypsilanti sagte, sie habe sich schon gefragt, "welches Kaninchen die Landesregierung noch aus dem Hut" zaubern würde. Sie erwäge eine Sondersitzung des Landtags, der eigentlich an diesem Donnerstag bis zum 26. August in die Sommerpause gehen sollte.
Der Landtag in Wiesbaden unterbrach am Donnerstagnachmittag nach Kochs Ankündigung seine Sitzung und berief den Ältestenrat ein. SPD, Grüne und Linke reagierten empört auf Kochs Vorgehen. Die SPD sprach von einem "ungeheuerlichen Vorgang". Die Regierung sei im parlamentarischen Verfahren ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen. Damit werde das Ansehen des gesamten Parlaments beschädigt. "Wir werden den Mangel noch vor der Sommerpause heilen", sagte SPD-Fraktionssprecher Frank Steibli.
Die Linke nannte Kochs Ankündigung einen "Schlag ins Gesicht der Studierenden in Hessen und einer breiten Mehrheit der Bevölkerung". Koch werde es nicht gelingen, die Abschaffung der Studiengebühren zu verhindern.
Durch die Weigerung Kochs kann das Gesetz zunächst nicht in Kraft treten. Stattdessen muss das parlamentarische Verfahren wiederholt werden. Wann dies geschieht, ist bisher noch unklar.
Gegen den Willen der geschäftsführenden CDU-Landsregierung hatte die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken am Dienstagabend beschlossen, die 2007 eingeführten Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester wieder abzuschaffen. Hessen wäre damit das erste Bundesland, das nach der Einführung dieser Gebühren wieder auf deren Erhebung verzichtet.
Im Zuge des Gesetzes abgeschafft werden sollten auch die Gebühren für Langzeitstudenten, die bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit fällig wurden. Die Änderungen sollten bereits zum kommenden Wintersemester wirksam werden. Das Gesetz legt fest, dass die Hochschulen die mit der Abschaffung der Gebühren verbundenen Einnahmeausfälle von 92 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommen.
Die CDU-Landesregierung kritisierte das Gesetz. "Wir halten den eingeschlagenen Weg für falsch", sagte die kommissarische Wissenschaftsministerin Silke Lautenschläger in der Landtagssitzung. Am Dienstag hatten CDU und FDP gegen die Abschaffung gestimmt, aber darauf verzichtet, eine dritte Lesung des Gesetzes zu erzwingen, die sonst am Donnerstag hätte stattfinden sollen.
Ob die Einführung der Studiengebühren verfassungsrechtlich überhaupt zulässig war, will der hessische Staatsgerichtshof am kommenden Mittwoch entscheiden. Denn in Hessen ist die Situation juristisch besonders verzwickt: Anders als in allen anderen Bundesländern ist der Verzicht auf Gebühren für Studenten und Schüler in der Landesverfassung vorgesehen - jedenfalls nach Interpretation der Gebührengegner, die sich auf einen Passus der Landesverfassung zur "Unterrichtsgeldfreiheit" berufen.
SPD und Grüne hatten bereits Anfang 2007 eine gemeinsame Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Für eine weitere Klage sammelten Studenten und Gewerkschaften fast 80.000 Unterschriften; nötig sind für eine Volksklage lediglich 43.000 Unterschriften. Beide Klagen werden beim Staatsgerichtshof zusammen verhandelt.
ler/dpa/AP