Volksabstimmung Hessen streicht Todesstrafe aus Verfassung

Hessens Bürger haben einer Reform der Landesverfassung zugestimmt. Damit wird unter anderem die Todesstrafe formal abgeschafft, die ohnehin keine Gültigkeit hatte.
Wähler in Hessen

Wähler in Hessen

Foto: Uwe Anspach/ dpa

Die große Mehrheit der Wähler in Hessen hat laut vorläufigem amtlichem Endergebnis alle 15 Änderungen der Landesverfassung angenommen. Das teilte der Landeswahlleiter mit. Einer der Punkte betraf die Todesstrafe, die nun formal abgeschafft wird. (Hier erfahren Sie mehr dazu.)

Der Passus galt seit Ende 1946 und legitimierte die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen - tatsächliche Gültigkeit hatte er allerdings nicht. Der Grund: In Deutschland gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht" und Artikel 102 des Grundgesetzes erklärt die Todesstrafe für abgeschafft.

Hessen war das einzige Bundesland, in dem die Todesstrafe noch in der Verfassung stand. Zuletzt wurde ein ähnlicher Artikel 1998 in Bayern geändert. Das letzte Todesurteil auf deutschem Boden wurde 1981 in der DDR vollstreckt. Dort wurde die Todesstrafe 1987 abgeschafft. Zuvor waren mindestens 164 Menschen in der DDR hingerichtet worden.

Bei der Aufhebung der Todesstrafe in Hessen stimmten 83,2 Prozent der Votierenden mit Ja und 16,8 Prozent mit Nein. Das Referendum fand am Sonntag gleichzeitig zur Wahl des Landtags statt.

Bei anderen Änderungen geht es um die Einführung sogenannter Staatsziele in die Verfassung, etwa im Bereich Nachhaltigkeit und Infrastruktur. Die Reform der Landesverfassung ist die größte seit deren Inkrafttreten 1946. In der Vergangenheit waren Reformversuche immer wieder gescheitert, zuletzt 2005. Damals konnten die vier Parteien im Landtag sich nicht auf einen Entwurf einigen. Dieses Mal trugen CDU, SPD, Grüne und FDP alle geplanten Änderungen mit, die Linken einen Teil davon.

vks/dpa/AFP
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