Unrechtsurteile in BRD und DDR Deutschland entschädigt rund 250 homosexuelle Männer und Frauen

Zwischen 1945 und 1994 wurden Tausende Urteile gegen Menschen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gefällt – in Ost und West. Nun bringt der Bund finanzielle Entschädigungen für die ersten Betroffenen auf.
Ein Mann trägt einen regenbogenfarbenen Deutschland-Pin

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Foto: Sebastian Gollnow/ dpa

Der Bund hat bis Ende vergangenen Monats 249 Männer und Frauen finanziell entschädigt, die seit 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt waren. An die Betroffenen seien auf Grundlage des 2017 verabschiedeten Rehabilitierungsgesetzes insgesamt rund 860.000 Euro ausgezahlt worden, teilte das Bundesamt für Justiz mit. 14 Anträge seien noch in Bearbeitung. Das Amt wies darauf hin, dass Betroffene noch bis Juli kommenden Jahres eine Entschädigung beantragen können.

Dem Bundesamt zufolge sind zwischen 1945 und 1994 schätzungsweise rund 69.000 Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen – vor allem in der Bundesrepublik, aber auch in der DDR. Das frühere Verbot gleichgeschlechtlichen Verkehrs sei »aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig« gewesen, erklärte das Bundesamt.

Im Jahr 2017 hatte der Bundestag die einschlägigen Urteile aufgehoben und die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung geschaffen. Seit 2019 können auch jene Betroffene entschädigt werden, die strafrechtlich verfolgt wurden, ohne dass es zu einem Urteil kam – etwa wenn sie wegen strafrechtlicher Ermittlungen und Untersuchungshaft ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstelle verloren hatten.

mrc/AFP
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