Schwule und Lesben
Kabinett erweitert Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften
Die Große Koalition tastet sich an die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften heran. Das Kabinett hat die sogenannte Sukzessivadoption gesetzlich geregelt. Gegen die gemeinsame Adoption eines Kindes durch Schwule und Lesben sperrt sich die Union aber weiterhin.
Justizminister Maas: "Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften"
Foto: Adam Berry/ Getty Images
Berlin - Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Sukzessivadoption für zulässig erklärt. Demnach können Schwule und Lesben ein von ihrem eingetragenen Lebenspartner bereits adoptiertes Kind nachträglich ebenfalls adoptieren.
Nun hat die Bundesregierung diese Vorgabe gesetzlich umgesetzt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass ein adoptiertes Kind eines Lebenspartners auch von dem anderen Partner adoptiert werden darf. Bislang ist eine solche Sukzessivadoption nur heterosexuellen Paaren erlaubt.
Karlsruhe hatte vorgegeben, dass der Gesetzgeber bis Ende Juni eine verfassungsgemäße Regel treffen muss.
Der SPD-Politiker betonte: "Wir werden weiter darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden."
Die gemeinsame Adoption eines Kindes wird für homosexuelle Lebenspartner vorerst weiterhin nicht möglich sein. Hier lehnt die Union eine Gesetzesänderung ab.