Gerichtsentscheid Verfassungsschutz darf Identitäre rechtsextremistisch nennen

Die Identitäre Bewegung hatte dagegen geklagt, »rechtsextremistisch« genannt zu werden. Nun entschied das Verwaltungsgericht in Berlin: Die Bezeichnung ist gerechtfertigt.
Demonstration der Identitären Bewegung in Berlin (Archivbild)

Demonstration der Identitären Bewegung in Berlin (Archivbild)

Foto: Michele Tantussi/ Getty Images

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung als »gesichert rechtsextremistisch« bezeichnen. Wie ein Sprecher mitteilte, hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Identitären Bewegung zurückgewiesen. Sie hatte 2019 gegen diese Einstufung im Verfassungsschutzbericht geklagt.

In den Vorjahren hatte der Verfassungsschutz die Gruppierung, die bundesweit rund 600 Anhänger haben soll, als »Verdachtsfall« bearbeitet. Mit seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, folgte das Gericht dem Tenor der Entscheidung im Eilverfahren aus dem vergangenen Juni.

Seehofer nennt Identitäre »geistige Brandstifter«

Damals hatten die Richter unter anderem die Forderung der Identitären Bewegung nach ethnisch-kultureller Homogenität zur Begründung der Einstufung als rechtsextremistisch angeführt. Die Identitäre Bewegung warnt vor einem »Bevölkerungsaustausch« in Europa. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Identitären bereits 2018 bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts als »geistige Brandstifter« bezeichnet. 

Im Mai hatte das Berliner Verwaltungsgericht zudem die Nennung der Parteijugend der AfD (Junge Alternative) und des inzwischen formal aufgelösten »Flügels« der Partei im Verfassungsschutzbericht 2019 für rechtmäßig befunden. 2019 hatte das Bundesamt sowohl die Junge Alternative als auch den »Flügel« als Verdachtsfall bezüglich einer extremistischen Gesinnung eingestuft. Für die Nachwuchsorganisation der AfD gilt diese Einschätzung immer noch.

Den »Flügel«, den der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke 2015 gegründet hatte, beobachtet der Inlandsgeheimdienst dagegen mittlerweile als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung«. Die formale Auflösung bedeutet nicht, dass die Beobachtung endet.

ire/dpa
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