Bundesverwaltungsgericht Internetportal "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen die linksextreme Internetplattform "Linksunten.Indymedia" abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

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JENS SCHLUETER/EPA-EFE/REX

Die linksextreme Internetplattform "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Abend in Leipzig bestätigt. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19).

"Linksunten.Indymedia" sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt, sagte Kraft.

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg erlassen. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung.

Bürgerjournalismus oder Verein?

Fünf Kläger aus Freiburg, mutmaßliche Mitglieder des Betreiberteams von "Linksunten.Indymedia", hatten gegen das Verbot geklagt. Im Kern ging es darum, ob die Internetplattform als Telemedium und Bürgerjournalismus gewertet wird, wie es die Kläger fordern, oder als Verein.

Vereine können dann verboten werden, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider laufen oder wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. "Linksunten.Indymedia" war kein e.V. - also kein Verein im üblichen Sinne. Das Bundesinnenministerium stufte das Betreiberteam aus Freiburg aber als Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes ein.

Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Vorplatz des Gerichts war mit Gittern abgesperrt, die Polizei war mit etlichen Einsatzwagen rund um das Gebäude präsent. Am Einlass mussten Besucher eine Sicherheitsschleuse passieren.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version stand, das Bundesverwaltungsgericht habe ein Verbot bestätigt. Die Klagen wurden aber abgewiesen, das Portal bleibt verboten.

mfh/als/dpa
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