Überarbeitetes Infektionsschutzgesetz Mehr Tests, strengere Meldepflichten und ein Bonus für Pflegekräfte

Krankenschwester auf Isolierstation in einer Klinik in Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Jens Büttner/ DPAMehr Corona-Tests, besser ausgestattete Gesundheitsämter und ein Bonus für die gebeutelten Angestellten in der Pflege: Das sind die wichtigsten Punkte im neuen Infektionsschutzgesetz, über das der Bundestag am Donnerstag debattieren wird. Verläuft alles nach Plan, wird der Bundesrat das Gesetz am Freitag billigen, damit es bald in Kraft treten kann.
Tests
Das Bundesgesundheitsministerium kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen - zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Virus getestet werden.
Der Hintergrund: Weil eine Infektion mit Sars-CoV-2 zunächst oft unbemerkt verläuft, können die Viren auch unbemerkt übertragen werden. Daher sollten die Pflegenden regelmäßig getestet und die Kosten dafür von den Krankenkassen getragen werden. Das könnte besseren Schutz für Risikopatienten bedeuten, ohne diese massiv isolieren zu müssen.
Meldepflicht
Die Labors müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Der Hintergrund: Noch ist unbekannt, wie hoch die Dunkelziffer der Infizierten hierzulande und in anderen Ländern ist. Eine bessere Abschätzung, wie viele Menschen in Deutschland bereits Covid-19 hatten, ist extrem wichtig für kommende Entscheidungen über Lockerungsmaßnahmen im öffentlichen Leben, an Landesgrenzen und in Betrieben, Schulen und Kitas.
Gesundheitsämter
Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. In der jüngsten Vergangenheit war immer wieder kritisiert worden, dass die Behörden ihre Infiziertenzahlen teilweise noch per Fax übermitteln. Beim Robert Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.
Den Hintergrund zu den wichtigsten Zahlen und Fakten rund um Corona-Infektionen in Deutschland und weltweit haben wir hier für Sie aufgearbeitet.
Grippeimpfung
Die Regierung will erreichen, dass sich mehr Menschen gegen die saisonale Grippe impfen lassen. Dadurch soll das Gesundheitswesen nicht zusätzlich durch eine neuerliche Grippewelle belastet werden. Ärzte können deshalb künftig anders als bisher mehr Grippeimpfstoff als nötig bestellen, ohne Regressforderungen der Krankenkassen befürchten zu müssen. Für Privatversicherte kann das Mehrkosten bedeuten.
Der Hintergrund: Die Grippewellen verlaufen jedes Jahr unterschiedlich stark, voraussehen können Experten nicht, ob es viele oder wenige Infizierte geben wird. Im Gegensatz zu Sars-CoV-2 gibt es aber immerhin einen für jede Saison angepassten Impfstoff, der insbesondere Risikogruppen schützen kann.
Pflege-Bonus
Die Kassen zahlen den Beschäftigten in der Pflege wegen der Corona-Belastungen eine Prämie von bis zu 1000 Euro. Die volle Prämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Gesamtkosten für die Prämie beziffert Spahn auf eine Milliarde Euro.
Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. Spahn verwies darauf, dass einige Bundesländer bereits eine Beteiligung angekündigt hätten. Auch die Arbeitgeber sollten ihren Beitrag leisten. Dagegen wehren sich die gemeinnützigen Träger allerdings.
Der Hintergrund: Warum mehr Steuermittel für die Finanzierung des Pflegesystems in Deutschland notwendig sind, lesen Sie in diesem Kommentar .
Arbeitnehmer
Wenn jemand wegen einer Quarantäneanordnung Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls hat, kann er dies künftig zwölf statt drei Monate lang beantragen. Dadurch werden Betroffene und Verwaltung entlastet.
Privatversicherte
Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können später ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.
Immunitätspass
In dem Ende April vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf war noch vorgesehen, all jenen einen Immunitätspass auszustellen, die ihre Corona-Krankheit hinter sich haben. Voraussetzung dafür sollte allerdings sein, dass die Immunität nach erfolgter Ansteckung auch wissenschaftlich bewiesen ist - was bislang noch nicht der Fall ist. Das Vorhaben wurde daher fallen gelassen.
Der Hintergrund: Kritiker bemängelten, dass ein Immunitätsausweis eine falsche Sicherheit erzeugen könne. Eine andere Befürchtung war, dass sich Menschen extra anstecken, um Immunität zu erlangen - was für sie und ihre Umgebung gefährlich sein könnte.