Gutachten zu Infrastruktur EU-Recht setzt dem Planungstempo Grenzen

Schwimmendes LNG-Terminal in Lubmin: Taugt nur schwer als Vorbild
Foto: Paul Langrock / laifEs ist rechtlich nur schwer möglich, bei Infrastrukturprojekten die Umweltverträglichkeitsprüfung pauschal auszusetzen, um die Dauer der Verfahren abzukürzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen.
»Es liegt auf der Hand, dass das schlichte Abschneiden von Prüfungsschritten Zulassungsverfahren beschleunigen kann. Im Umweltrecht trifft der nationale Gesetzgeber aber auf unionsrechtliche Grenzen«, heißt es in der Stellungnahme.

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Bevor Behörden größere Bau- und Infrastrukturprojekte zulassen, müssen sie die Auswirkungen auf die Umwelt prüfen. Für die LNG-Terminals, die gebraucht wurden, um Deutschland weiter mit Gas zu versorgen, wurde im Gesetz eine Ausnahme festgeschrieben. Obwohl sie Ökosysteme an der Küste beeinträchtigen, musste keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Zwei schwimmende Terminals sind bereits in Betrieb gegangen, nicht einmal ein Jahr nach dem Entschluss, sie anzumieten und einzusetzen.
Seitdem diskutiert die Politik darüber, ob diese Ausnahme auch für andere Infrastrukturvorhaben gelten könnte. Von »LNG-Geschwindigkeit« als Ziel ist die Rede. Derzeit verhandeln die Ampel-Parteien über mehrere Wege, wie sich Infrastrukturprojekte schneller planen und umsetzen lassen. Darunter ist etwa die Reform von Verwaltungsgerichtsverfahren. Eine andere Idee ist aber auch, die Umweltverträglichkeitsprüfung für andere Vorhaben auszusetzen.
Das FDP-Präsidium und die SPD-Fraktion schlugen kürzlich in Beschlüssen eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung etwa für Ersatzbauten von Autobahnbrücken vor, auch wenn damit eine Ausweitung der Kapazität verbunden wäre. Im Fall der SPD wären damit bis zu zwei neue Fahrspuren auf Autobahnbrücken gemeint.
EU-Richtlinie setzt klare Grenzen für Ausnahmen
In der gesamten Diskussion um Planungsbeschleunigung lässt sich ein Konflikt innerhalb der Ampelkoalition beobachten: Die Grünen drängen darauf, sich auf erneuerbare Energien und Stromnetze zu konzentrieren. Die Beschleunigung dieser Vorhaben ist koalitionsintern nicht umstritten.
SPD und FDP wollen allerdings auch Infrastrukturprojekte gleichermaßen vereinfachen und priorisieren, die nicht direkt mit der Energiewende zu tun haben. Das FDP-geführte Verkehrsministerium von Volker Wissing schrieb in einem Gesetzentwurf etwa auch Autobahnen und Bundesstraßen »überragendes öffentliches Interesse« zu.
Das Gutachten verweist nun darauf, dass die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Tat Ausnahmen ermögliche, allerdings in Grenzen. Ein gewisser Spielraum bestehe nur, wenn ein Scheitern eines Projekts »die politische, administrative und wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit gefährdet«. Es sei außerdem eine Einzelfallbeurteilung nötig, dies »würde beispielsweise keine Ausnahme für eine ganze Projektkategorie zulassen.«
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Lukas Benner sagt: »Das Gutachten belegt eindeutig, dass das LNG-Gesetz nicht als generelle Blaupause für alle Infrastrukturprojekte taugt.« Er fordert zur Planungsbeschleunigung die »klare Priorisierung der Projekte mit Blick auf den Klimaschutz, Straffung und Digitalisierung der Verfahren«.