Innere Sicherheit Polizei soll sogar Wohnungen von Unverdächtigen überwachen dürfen

Im Kampf gegen den Terrorismus soll die Polizei künftig weitreichende Befugnisse haben: Der Novelle des BKA-Gesetzes zufolge sollen sogar Wohnungen unbescholtener Bürger überwacht werden - wenn sich dort verdächtige Personen aufhalten.

Berlin/Bad Saarow - Wo beginnt die Unverletzlichkeit der Wohnung - und wo endet sie? Die Sicherheitsbehörden des Bundes können künftig auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen. Die Bedingung dafür: In den Räumen müssen verdächtige Personen verkehren, heißt es im Entwurf der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG).

Laut einem dpa-Bericht heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person "richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."

Der SPIEGEL berichtete bereits vor drei Wochen über die optische Überwachung von Wohnräumen - und die harsche Kritik daran.

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, Innen- und Justizministerium hätten sich auf eine umfassende Überwachung der Wohnungen von Terrorverdächtigen verständigt. Um die Gefahr von Anschlägen abzuwenden, solle das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft nicht nur Wanzen anbringen dürfen, sondern solle die Wohnungen auch mit Kleinstkameras ausstatten können. Bisher galten solche Eingriffe wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Vertraulichkeit privater Gespräche als politisch nicht durchsetzbar.

Die Zeitung berichtete weiter, die Überwachung solle bis zu einem ganzen Monat dauern dürfen. Terrorverdächtige sollten in Zukunft zudem automatisch abgehört werden können. Dies beziehe sich auf alles, was sie sagten - auch auf private und intime Details.

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy sieht die Pläne der Bundesregierung skeptisch, dem BKA künftig auch Spähangriffe in Wohnungen zu erlauben. "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Nach Einschätzung Edathys werde "diese neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen.

Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein." Er bezeichnete den Vorstoß einiger Unionsländer als chancenlos, ihren Landespolizeien im Zuge einer Online-Durchsuchung auch das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben: Entsprechende Befugnisse würde das Verfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären. "Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde", sagte Wiefelspütz. Dafür gebe es aber keine ausreichende Mehrheit im Bundestag.

hen/dpa/Reuters/AP

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