Innere Sicherheit Regierung verlängert Anti-Terror-Maßnahmen

Wochenlang hat die Bundesregierung über die Anti-Terror-Gesetze gestritten, jetzt hat das Kabinett sie um vier Jahre verlängert. Eine Kommission soll die Maßnahmen kritisch überprüfen. Datenschützer kritisieren die Ausweitung der Befugnisse.
Polizist vor dem Brandenburger Tor: Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängert

Polizist vor dem Brandenburger Tor: Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängert

Foto: dapd

Berlin - Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre beschlossen. Nach langem Streit innerhalb der Koalition hatten sich Union und FDP vor der Sommerpause grundsätzlich auf die längere Laufzeit geeinigt.

Das Kabinett will außerdem eine Kommission einrichten, die die deutsche Gesetzgebung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 kritisch überprüfen soll. Die Anti-Terror-Maßnahmen wären Anfang kommenden Jahres ausgelaufen.

Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bei Banken oder Fluggesellschaften über Terrorverdächtige einholen können. Dies soll künftig auch durch eine zentrale Abfrage möglich sein.

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, die Bedrohung in Deutschland habe sich nicht verringert. Deshalb "war es richtig und konsequent, dass die Koalition diese Gesetze nunmehr verlängert, wobei wir sie angepasst und modernisiert haben", so Friedrich.

Wochenlang hatte sich Friedrich mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) darüber gestritten, welche Maßnahmen für welchen Zeitraum verlängert werden sollten. Die Minister einigten sich Ende Juni. Beide sollen die neue Kommission leiten. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, das Gremium stehe für "eine Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik", die Anti-Terror-Gesetze würden "einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen". Acht Experten sollen die Kommission ergänzen.

"Ausweitung von Überwachungsbefugnissen"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte den Kompromiss zwischen Innen- und Justizministerium am Mittwoch erneut als "unbefriedigend". Schaar sagte, "was dort vereinbart worden ist, ist per saldo eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen." Als Beispiel nannte Schaar die Möglichkeit, direkt auf Flugbuchungssysteme zuzugreifen.

Verfassungsschützer können in Zukunft an zentralen Stellen Auskünfte über Flugbuchungen und Kontodaten von Terrorverdächtigen einholen. Bisher mussten sie diese Informationen einzeln bei Fluggesellschaften und Banken abfragen.

Andere Befugnisse werden dagegen gestrichen - etwa die Möglichkeit, Informationen über Postverkehr und Postfächer einzuholen. Auch der "kleine Lauschangriff" fällt künftig weg, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper zur Eigensicherung. Diese Möglichkeit sei nicht genutzt worden, hieß es.

Mit dem Gesetzespaket, das die damalige rot-grüne Bundesregierung im Herbst 2001 eingeführt hatte, hatten die Geheimdienste umfangreiche Auskunftsbefugnisse erhalten: Unter anderem dürfen sie Kontobewegungen und Flugdaten sowie die Verkehrsdaten aus Telefonaten und Internetaktivitäten Verdächtiger abfragen. Außerdem dürfen die Dienste sogenannte IMSI-Catcher einsetzen, die die Karten- und Gerätenummer sowie den ungefähren Standort eines Handys in Erfahrung bringen können.

fab/dapd/dpa
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