Iran
Angehörige dürfen verhaftete Deutsche besuchen
Seit Oktober werden die beiden deutschen Journalisten in Iran festgehalten - jetzt dürfen sie iranischen Berichten zufolge von Familienangehörigen besucht werden. Die Teheraner Behörden lösen mit langer Verzögerung doch noch ihr Versprechen ein.
Teheran - Jetzt also doch: Iran erlaubt laut einem Bericht des staatlichen iranischen Fernsehens ein Treffen der beiden in dem Land inhaftierten deutschen Journalisten mit deren Familienangehörigen.
Die "Möglichkeit eines Besuchs" sei freigegeben worden, meldete der Sender IRIB am Montag. Der derzeitige Chef des Außenministeriums, Ali-Akbar Salehi, habe die Justizbehörde dazu bewogen, das Treffen aus humanitären Gründen und wegen des bevorstehenden Neujahrsfestes zu erlauben, berichtete die Nachrichtenagentur Mehr. Es war zunächst unklar, ob die Zusammenkunft bereits stattgefunden hat. In Berlin sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts: "Ein Treffen hat es noch nicht gegeben."
Außenminister Guido Westerwelle habe mehrfach mit seinem iranischen Kollegen gesprochen, sagte der Sprecher. Daraufhin sei es zu einem Treffen der Angehörigen mit dem iranischen Außenminister gekommen, bei dem dieser eine rasche Begegnung mit den Inhaftierten in Täbris zugesagt habe. Die beiden Familienangehörigen befänden sich derzeit auf dem Weg in die Provinzhauptstadt.
Zuvor hatte das Auswärtige Amt am Montag den iranischen Botschafter einbestellt. Staatssekretär Wolf-Ruthart Born habe "sehr deutlichen Unmut" geäußert, sagte ein Ministeriumssprecher. Es habe "mehrfach feste Zusagen von iranischer Seite" und demnach auch die feste Erwartung der Bundesregierung gegeben, dass die beiden Männer ihre Angehörigen in der deutschen Botschaft in Teheran treffen könnten, hieß es. Familienmitglieder seien dafür extra nach Iran gereist.
Die beiden mit einem Touristenvisum eingereisten Journalisten sind seit dem 10. Oktober in Iran inhaftiert. Sie hatten den Sohn der wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilten Iranerin
ohne die in Iran erforderliche Pressegenehmigung interviewt.