Islamismus NRW will Top-Gefährder abschieben

Hamza C. im Oberlandesgericht Düsseldorf
Foto: Marcel Kusch/ picture alliance / Marcel Kusch/dpaNach dem Terroranschlag des Anis Amri in Berlin wussten plötzlich alle, was man vorher hätte besser machen können oder müssen. Über viele Wochen triezte die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag in einem Untersuchungsausschuss die Beamten aus dem damals noch von der SPD-geführten Düsseldorfer Innenministerium.
Dabei ging es vor allem um die politisch brisante Frage, warum der als Gefährder und potenzieller Terrorist eingestufte Tunesier Amri nicht längst außer Landes geschafft worden war. Die Antwort der Ministerialen lautete, verkürzt gesagt: Weil Tunesien keine Papiere vorgelegt hatte - und weil man eine Sonderregelung des Aufenthaltsrechts, den Paragrafen 58a, nicht angewandt hatte.
Es gehört zu den Absurditäten, die im Fall Amri offenbar wurden, dass Islamisten zwar ohne gültige Papiere nach Deutschland einreisen können, der Rechtsstaat sie aber ohne Dokumente nicht wieder des Landes verweisen kann. Und allen Beteuerungen zum Trotz sieht es so aus, als habe sich daran auch nach Amri nicht viel geändert.
Denn die inzwischen schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf müht sich nach SPIEGEL-Informationen ebenfalls seit vielen Wochen, einen als hochgefährlich geltenden Islamisten loszuwerden. Ähnlich wie bei Amri erwies es sich bisher aber als schwierig, Dokumente aus dem Heimatland des Gefährders zu erhalten.
NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sieht den Bund in der Pflicht. "Die Bundesregierung muss sich endlich mit ganz anderem Engagement und viel systematischer - insbesondere bei der Beschaffung von Passersatzpapieren - in die Abschiebungsprozesse von Gefährdern einbringen", kritisierte Stamp. "Es kann nicht sein, dass die Länder damit noch immer weitestgehend alleingelassen werden."
Stamps Ressort versucht seit Dezember, den Algerier Hamza C. in seine Heimat zurückzubringen. Nachdem die Abschiebehaft an diesem Mittwoch auszulaufen drohte und C. freigekommen wäre, verlängerte ein Gericht im letzten Augenblick die Haft. Nun will die Landesregierung eine Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz durchsetzen.
Diese Vorschrift gibt es seit vielen Jahren, sie kam aber vor dem Anschlag Amris nie zur Anwendung. Der Paragraf sieht vor, dass ein Ausländer "auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose" zur Abwehr einer terroristischen Gefahr "ohne vorhergehende Ausweisung" abgeschoben werden kann.
Wie gefährlich ist der Gefährder?
Die Länder haben seit dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz in insgesamt mehr als drei Dutzend Fällen davon Gebrauch gemacht. Entscheidend dabei ist, dass "die auf Tatsachen gestützte Prognose" einer Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts standhält.
Die Frage ist also: Wie gefährlich ist der Gefährder? Im Fall Hamza C. gibt es darüber geteilte Ansichten.
Der Generalbundesanwalt hatte C. im Februar 2017 angeklagt, an einem geplanten Anschlag auf die Düsseldorfer Altstadt beteiligt gewesen zu sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach ihn jedoch frei. Es habe sich nicht bestätigt, dass C. ein Mitglied des "Islamischen Staats" (IS) gewesen sei und eine Attacke geplant habe. Für die anderthalb Jahre Untersuchungshaft muss C. finanziell entschädigt werden.
Der ebenfalls angeklagte Hauptbelastungszeuge Saleh A., der sich freiwillig der Polizei gestellt hatte, hatte vor Gericht seine Angaben über das angebliche Terrorkommando, das in Düsseldorf zuschlagen sollte, revidiert. Unklar ist, was ihn zu seinem Sinneswandel veranlasste. Manch ein Terrorfahnder glaubt, A. fürchte um die Sicherheit seiner Familie in Syrien. Die Verteidiger gehen indes davon aus, dass A. log, weil er sich eine Entlohnung der Behörden versprochen hatte.
Doch zurück zu Hamza C.: Vor Prozessbeginn offenbarte C., dass er kein Syrer sei, wie er die Behörden bis dahin hatte glauben machen. Außerdem wurde klar, dass er ähnlich wie Amri zahlreiche Alias-Personalien nutzte - unter einem Dutzend Namen war Hamza C. in Deutschland bekannt.
Nach Erkenntnissen der Ermittler stammt C. aus Algerien und arbeitete dort als Gemüsehändler, Ziegenhirte und Lkw-Fahrer, bevor er sich als Soldat verpflichtete. Nachdem er in seiner Heimat von einem Wachturm gefallen und bei ihm zudem eine Atemwegserkrankung festgestellt worden sei, sei er ausgemustert worden, hieß es vor Gericht. Mit dem Flugzeug reiste er dann nach Istanbul und von dort - vermutlich über die Balkanroute - als angeblich syrischer Flüchtling nach Europa.
Ein überzeugter Islamist, von dem erhebliche Gefahr ausgeht
Trotz des Freispruchs vor Gericht sind nordrhein-westfälische Staatsschützer weiterhin überzeugt davon, dass Hamza C. ein überzeugter Islamist ist, von dem erhebliche Gefahr ausgeht. Beamte des Landeskriminalamts und der Düsseldorfer Kripo betrachten ihn nach SPIEGEL-Informationen als einen der absoluten Top-Gefährder im Westen, auch wenn sie ihn mangels verlässlicher Informationen zu seiner Biografie bislang nicht mit dem neuen Analysetool Radar-Ite bewertet haben. So stand C. unter anderem in Kontakt mit dem Islamisten Bilal C., der als Kundschafter des Pariser Terrorkommandos die Flüchtlingsroute für den IS-Operateur Abdelhamid Abaaoud ausgespäht hatte.
"Die Einstufung als Gefährder stammt noch aus Zeiten kurz nach der Anklageerhebung und gründet im Wesentlichen auf den Aussagen des Hauptangeklagten, eines vermeintlichen Kronzeugen", sagt hingegen der Verteidiger von Hamza C., der Rechtsanwalt Marvin Schroth aus Karlsruhe. "Der Großteil eben dieser Aussagen hat sich im Bezug auf meinen Mandanten zwischenzeitlich als unwahr herausgestellt." Gleichwohl werde an den damals getroffenen Einschätzungen festgehalten.
Das Düsseldorfer Innenministerium teilte auf Anfrage mit, die Erkenntnisse zu dem Gefährder C. seien in die Verwaltungsentscheidungen im Abschiebeverfahren eingeflossen.
Sollte Hamza C. als Gefährder mithilfe des Paragrafen 58a außer Landes gebracht werden, wäre das erst der zweite Fall in Nordrhein-Westfalen. Ende des vergangenen Jahres schoben die Behörden Ahmet Y. aus Altenbeken bei Paderborn in die Türkei ab.
Der 21-Jährige stand nach Erkenntnissen des Staatsschutzes im Verdacht, sich dem IS anschließen zu wollen. Unter anderem waren bei ihm ein Kleidungsstück mit IS-Logo und Videos von Selbstmordattentätern und brutalen Hinrichtungen gefunden worden. Außerdem soll er angegeben haben, er stehe "eintausendprozentig" hinter dem IS. Der Mann war bei seiner Rückkehr aus Ägypten am Flughafen Frankfurt festgesetzt worden. In Kairo war ihm die Einreise verweigert worden.
Hamza C. soll nun Ende Mai abgeschoben werden. Allerdings hat er nach SPIEGEL-Informationen inzwischen einen Asylfolgeantrag gestellt. Denn Islamisten wie ihm, so macht er geltend, drohe in Algerien Folter.
Im Video: Deutsche Gefährder - Syrien-Rückkehrer unter Beobachtung