Infektion mit dem Coronavirus Isolation laut Gesundheitsminister Lauterbach ab Mai nur noch freiwillig

Wer nach dem 1. Mai positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht isolieren. Das gab Karl Lauterbach bekannt. Ausgenommen seien Beschäftigte im medizinischen Bereich.
Karl Lauterbach hat ein Ende der Isolationspflicht verkündet

Karl Lauterbach hat ein Ende der Isolationspflicht verkündet

Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa

Coronainfizierte müssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten ab diesem Termin auf »Freiwilligkeit« beruhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin nach Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern. Ausgenommen seien Beschäftigte im medizinischen Bereich – für alle anderen gelte dann nur noch »die dringende Empfehlung«, sich im Fall einer Infektion in Isolation zu begeben und nach Ablauf von fünf Tagen freizutesten.

Kontakte sollten gemieden werden, eine Anordnung vom Gesundheitsamt soll nicht mehr vorgesehen sein. Für infizierte Beschäftigte in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen soll die Absonderung aber weiter vom Amt angeordnet werden und erst nach fünf Tagen nach einem negativem Schnell- oder PCR-Test enden, so die Gesundheitsministerkonferenz.

Mit den Lockerungen bei den Quarantäneregeln sollen auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Sie gehen auf einen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen beendet werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt häufig jetzt schon nicht mehr.

Lauterbach für Impfpflicht

Lauterbach hätte nach eigener Angabe unter anderem die allgemeine Maskenpflicht gern beibehalten, doch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hielt dies für rechtlich nicht mehr begründbar, weil eine nationale Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr zu befürchten sei. Lauterbach konnte lediglich erreichen, dass den Ländern eine Möglichkeit für regionale Hotspotregelungen eröffnet wurde. Unter anderem machte Hamburg davon Gebrauch.

Auch eine allgemeine Impfpflicht wird von Lauterbach weiter befürwortet. Ein Entwurf von Abgeordneten für eine Impfpflicht ab 18 Jahren ist gescheitert, und auch ein Kompromissvorschlag für eine verpflichtende Impfung ab 50 scheint nicht die nötige Unterstützung zu bekommen.

Lauterbach warnte vor einem Scheitern der Impfpflicht. »Das würde der Union dann angelastet, dass sie die Impfpflicht blockiert haben, wenn die Lage dann so bitter ist.« Er hoffe, »dass man in den nächsten Stunden zu einer breiten Mehrheit im Parlament kommt«. Am 7. April soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Gruppenanträge zur Impfpflicht entscheiden.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Lauterbach hatten sich seit Dezember vergangenen Jahres für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, um neue Lockdowns im Herbst und Winter zu vermeiden. Ein Gesetz legten sie allerdings nicht vor, aus dem Bundestag heraus sollten fraktionsübergreifend Vorschläge erarbeitet werden.

svs/AFP/dpa

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