Böhmermann-Affäre Bundesrat lehnt Abstimmung über Abschaffung der Majestätsbeleidigung ab

Eine Sitzung des Bundesrats
Foto: Wolfgang Kumm/ dpaDer Bundesrat hat am Freitag einen Antrag mehrerer Länder abgelehnt, sofort über eine Streichung es sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen 103 im Strafrecht zu entscheiden. Eine solche schnelle Entscheidung hatten Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gefordert.
Für den Antrag gab es 30 Ja-Stimmen, nötig wären mindestens 35 gewesen. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.
Sollte der Paragraf 103 ersatzlos wegfallen, hätte das von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich gebilligte Verfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen der Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan keine Substanz mehr.
Merkel will zwar auch den aus der Kaiserzeit stammenden Paragrafen abschaffen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie hatte ihre gegen den Willen der SPD-Minister getroffene Entscheidung mit den "engen und freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei" begründet.
Merkel kam damit dem Wunsch der Türkei nach, die die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen Böhmermann nach Paragraf 103 aufgefordert hatte. Demnach ist die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter verboten. Allerdings können Staatsanwälte erst ermitteln, wenn die Bundesregierung dem zumindest nicht widerspricht.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, der Bundesrat habe eine sofortige Abschaffung des Paragrafen 103 abgelehnt. Dies ist nicht richtig. Die Länderkammer hat den Antrag von Hamburg und anderen Ländern zunächst an die Fach-Ausschüsse überwiesen. Später wird dann im Bundesrat darüber endgültig abgestimmt.
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