

Merkel-Erklärung zu Böhmermann Der Rechtsstaat gibt sich die Ehre

Jan Böhmermann
Foto: MORRIS MAC MATZEN/ REUTERS
Jan Böhmermann
Foto: MORRIS MAC MATZEN/ REUTERSMit Kritik war zu rechnen, und sie ließ nur ein paar Minuten auf sich warten: "Strafverfolgung von Satire wegen 'Majestätsbeleidigung' passt nicht in moderne Demokratie", twitterte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann Augenblicke nach Angela Merkels Erklärung zur Causa Böhmermann. Der Auftritt der Bundeskanzlerin am Freitagmittag war der vorläufige Höhepunkt einer seit zwei Wochen andauernden öffentlichen Debatte um den "Schmähkritik"-Beitrag des Komikers.
Dass sich die deutsche Kanzlerin persönlich zu einer TV-Satire erklären muss, das hat selbst schon fast satirisches Format. Aber auch, dass der Staatschef der Türkei, Recep Tayyip Erdogan, nichts Besseres zu tun hat, als auf hochoffizieller Ebene gegen einen deutschen Witzemacher zu klagen, weil er sich persönlich beleidigt und in seiner Ehre verunglimpft sieht, ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Zu gewinnen gab es für Merkel in dieser Gemengelage nicht viel, weder außen- noch innenpolitisch. Es schwingen schwierige, mächtige Themen mit: Der umstrittene Flüchtlingsdeal mit der Türkei und der Verdacht, die Bundesregierung lasse sich von Erdogan gängeln, aber auch die Frage, inwieweit sich die Politik demonstrativ vor die Freiheit der Presse und Kunst stellen muss.
Am liebsten wäre es Merkel vermutlich gewesen, einer Stellungnahme aus dem Weg zu gehen. Das ging aber auch nicht, denn ein anachronistischer Paragraf im Strafgesetzbuch, der das Vorgehen im Falle vermeintlicher Majestätsbeleidigung fremder Staatsoberhäupter regelt, verpflichtete sie rechtlich zu einer Entscheidung.
Merkel entschied sich dazu, ein Strafverfahren in diesem Fall zuzulassen, gegen Widerstände in der Regierungskoalition, wie sie selbst einräumte. Von "Kuschen" oder "Einknicken" vor dem Autokraten Erdogan kann jedoch keine Rede sein, denn Merkel spielte den Ball in ihrer Erklärung mit diplomatischer Finesse zurück in die Türkei. Im Rechtsstaat sei es nämlich nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen, sagte sie, nicht ohne vorher "große Sorge" über die Lage der Medien und Demonstranten in der Türkei zu äußern. Dort sieht sich die freie Presse zunehmend drangsaliert von Beleidigungsklagen und Repressionen, die zum großen Teil direkt von Staatschef Erdogan sanktioniert werden.
Merkel erinnerte auch daran, dass die Türkei Verhandlungen für einen Beitritt zur EU führt. Dabei sei "gegenseitige, auch völkerrechtlich geschuldete Achtung" von Bedeutung, aber eben auch ein offener "Austausch zu den Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte und des Meinungspluralismus". Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit seien zu achten, das sei auch von der Türkei gefordert, so Merkel. Im Klartext also eine Drohung an den nach Europa strebenden Bündnispartner: Wenn die Türkei gerne in die EU eintreten möchte, sollte sie sich tunlichst daran orientieren, wie ein Rechtsstaat in Europa zu funktionieren hat. Die Justiz habe hier "das letzte Wort", nicht die Politik.
Im Video - verteidigt Merkel ihre Entscheidung:
Die Ermächtigung des türkischen Strafantrags sei daher auch keine "Vorverurteilung" Böhmermanns. Anders als Präsident Erdogan sieht sie sich für solcherlei Fragen als Regierungschefin gar nicht zuständig. Mit der Bemerkung entzog sie sich auch einer weiteren Bewertung des Böhmermann-Beitrags, nachdem sie wegen ihrer Äußerung, der Beitrag sei "bewusst verletzend" gewesen, in die Kritik geraten war. Und die lästige Majestätsbeleidigungsklausel, die ihr den ganzen Ärger überhaupt erst eingebrockt hat? Soll noch in der laufenden Wahlperiode durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf abgeräumt werden.
Merkel hat sich also geschickt aus der Affäre gezogen, indem sie eine tatsächlich vormoderne Frage der Ehre in die Regelungsinstrumente der Demokratie umleitete. Sie muss nun Kritik seitens der Medien, ihrer Koalitionspartner und der Opposition ertragen, aber das wird ihr keine großen Probleme bereiten.
Bitter kann ihre Entscheidung allenfalls für den TV-Komiker Jan Böhmermann sein, der sich nun aller Wahrscheinlichkeit nach vor Gericht für seine mehr oder minder gelungene Satire verantworten werden muss.
Seine Verurteilung wäre jedoch ebenso absurd wie alles andere in dieser politischen Posse. Schlimm genug für unsere Kunst- und Meinungsfreiheit, dass die Affäre so weit ging, dass Böhmermann unter Polizeischutz gestellt werden musste und seine aktuelle "Neo Royale"-Sendung nicht produzieren konnte. Mit der Übernahme des Falles durch die Justiz besteht nun die Chance, dass endlich rational über ihn geredet werden kann. Die Kanzlerin hat heute den ersten Schritt unternommen.
Videochronik: Böhmermann vs. Erdogan
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Satiriker Jan Böhmermann: Die Bundesregierung hat auf Wunsch der Türkei den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen ihn wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan einzuleiten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz "das letzte Wort" haben.
Böhmermann in seiner satirischen TV-Show "Neo Magazin Royale" im ZDF: In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte der Moderator über den türkischen Präsidenten gespottet. Er hatte dabei deutlich gemacht, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen.
Böhmermanns Sidekick in der Sendung, Ralf Kabelka: Das Gedicht betteten die beiden ausdrücklich in eine Moderation ein, die Bezug nahm auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3", der zur Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei geführt hatte.
Der türkische Präsident Erdogan war aufgebracht: Sein Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat nun angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, damit Böhmermann bestraft werde.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz "das letzte Wort" haben.
Foto: FABRIZIO BENSCH/ REUTERSMelden Sie sich an und diskutieren Sie mit
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