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S.P.O.N. - Der Schwarze Kanal Alles für alle!

Gleichbehandlung für alle! Klingt wunderbar, macht aber gar keinen Sinn. Wer das Ehegattensplitting für Homo-Ehen fordert, kann auch gleich Millionären Wohnberechtigungsscheine ausstellen. Dann sollten wir lieber die Vergünstigungen ganz abschaffen - und die Ehe am besten gleich mit.

Muss man als Konservativer für die Homo-Ehe sein? Unbedingt, würde ich sagen. Konservative sollten alles begrüßen, was Bindung schafft. Und bis heute ist keine Bindung gesellschaftlich bedeutsamer als das Ehegelöbnis. Was liegt also näher, als den Bund von zwei Menschen zu fördern, die sich die Treue versprechen - und zwar völlig unabhängig davon, ob sie verschiedenen Geschlechtern angehören oder denselben? Man könnte sogar leicht zu der Auffassung gelangen, dass man die Heirat von zwei Männern oder Frauen, die sich lieben, nicht nur tolerieren, sondern geradezu erwarten sollte.

13 Bundestagsabgeordnete der CDU haben die Idee der Schwulenehe jetzt einen Schritt weitergetrieben, indem sie für eingetragene Lebenspartnerschaften, wie dieser Familienstand offiziell noch immer ein wenig ungelenk heißt, auch die Gleichstellung bei allen steuerlichen Vergünstigungen verlangen. Das Privileg des Ehegattensplittings, bei dem das zu versteuernde Einkommen auf beide Partner verteilt wird, soll, so die Forderung der Parlamentarier, zügig auf homosexuelle Paare ausgedehnt werden.

Das Echo ist, wie in diesem Fall nicht anders zu erwarten, nahezu einhellig. Die SPD hat bereits signalisiert, einem entsprechenden Gesetzesvorschlag ohne große Diskussion zustimmen zu wollen. Auch die Grünen sind mit im Boot, was nicht allzu sehr verwundert, schließlich ist man auf der Linken seit langem gewohnt, das Institut der Ehe vorzugsweise unter dem wirtschaftlichen Aspekt des Steueroptimierungsprojekts zu sehen. Nur die CSU sperrt sich noch.

Treibsatz des Sozialstaats

Wer sich ein wenig im deutschen Sozialgeschäft auskennt, der kann über den Vorstoß der 13 Unionsabgeordneten nicht wirklich überrascht sein. Gleichberechtigung beweist sich unter den Bedingungen des aktiven Wohlfahrtsstaats erst in der gleichmäßigen und unterschiedslosen Ausweitung seiner finanziellen Leistungen. Weil die Verweigerung einer staatlichen Begünstigung schnell als Diskriminierung gilt, wird jede Unterstützung, die einmal einer Gruppe zugestanden wurde, irgendwann auch allen anderen gewährt. Selbst wenn diese die Kriterien, die dazu führten, dass es überhaupt zu selbigen kam, in keiner Weise mehr erfüllen. Diese Ummünzung des Gleichheitsgedankens in geldwerte Vorteile ist der eigentliche Treibsatz des Sozialstaats.

Es gibt gute Gründe, warum schwulen Lebenspartnerschaften im Erbschaftsfall die gleichen Freibeträge zustehen wie anderen Ehepaaren. Oder weshalb bei der Schenkungsteuer keine Unterschiede mehr gemacht werden dürfen. Wer Menschen dazu verpflichtet, in guten wie in schlechten Tagen für einander einzustehen, muss ihnen auch die Rechte einräumen, die sich aus einer solchen Bindung ergeben. Alles andere wäre Bigotterie. Oder ein falsches Spiel zu Lasten einer Gruppe von Bürgern, die vor dem Gesetz nur so lange gleich sind, solange sie sich bereit erklären, allein die Pflichten zu tragen.

Minderheit von Ehen kinderlos

Beim Steuerprivileg für Verheiratete verhalten sich die Dinge etwas anders. Hier fördert der Staat gezielt eine Institution, an der ihm viel liegt, weil sie für seinen Fortbestand wenn schon nicht unerlässlich, dann doch ziemlich bedeutsam ist. Noch immer stammen die meisten Kinder aus einer Ehe - knapp 70 Prozent der Geburten in Deutschland geht eine Heirat voraus. Diese Subvention ist also an eine Voraussetzung gebunden, die schwule und lesbische Paare schlechterdings nicht erfüllen können, jedenfalls nicht unter den Bedingungen, unter denen normalerweise Kinder zur Welt kommen.

Ein Argument für die steuerliche Gleichstellung lautet, dass vom Ehegattensplitting auch viele heterosexuelle Paare profitieren würden, die nie Kinder in die Welt setzen und dies auch nicht vorhaben. Doch deren Zahl ist viel kleiner als vermutet. Tatsächlich bleibt nur eine Minderheit von Ehen kinderlos: Von den verheirateten Frauen im Alter zwischen 35 und 49, also der Gruppe, die ihren Kinderwunsch mutmaßlich, soweit möglich, realisiert hat, haben nur etwa zehn Prozent keinen Nachwuchs. Außerdem ist es immer waghalsig, aus einem Missstand die Begründung für einen anderen abzuleiten. Wenn man die Begünstigung kinderloser Paare für einen Skandal hält, dann sollte man hier ansetzen, statt diese Subvention auszuweiten.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass man aus Prinzip keine Ungleichbehandlung bei staatlich gewährten Privilegien akzeptieren will, egal ob jemand die Voraussetzungen erfüllt, die ursprünglich zu ihrer Gewährung führten - oder nicht. Aber dann muss auch für den Viertklässler das Seniorenticket gelten und für den Millionär der Wohnberechtigungsschein.

Ein anderes Problem dieser Form der Aufrechnerei ist die potentielle Unendlichkeit der Ansprüche. Wer einmal damit anfängt, nach Benachteiligung Ausschau zu halten, findet immer neue Gründe, Kompensation zu verlangen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete unlängst über einen Arbeitgeber, der einen kostenlosen Werkskindergarten für seine Mitarbeiter einrichten wollte, woraufhin ein homosexuelles und daher kinderloses Betriebsratsmitglied Ausgleichsansprüche anmeldete. Der Mann trug zur Begründung vor, dass er von der sozialen Wohltat nichts habe, somit also ein Fall von "Entgeltdiskriminierung" vorliege. Der Arbeitgeber verzichtete lieber auf den familienfreundlichen Plan, als sich in die drohende Gleichstellungsdiskussion zu verstricken.

Vielleicht sollte man lieber ein Ende der Begünstigung verheirateter Paare ins Auge fassen, wenn einem wirklich an totaler Gleichheit gelegen ist. Oder gleich die Abschaffung der Ehe. Die Grüne Jugend hat das Ende der Ehe schon vor sieben Jahren verlangt, um so der "unsäglichen Subventionierung heterosexueller Liebe durch das Ehegattensplitting" Einhalt zu gebieten, wie es in der Begründung hieß.

Einfacher und sauberer wäre diese Lösung allemal. Ob sie dem entspricht, was die Sozialstaatsverteiler auf beiden Seiten des politischen Grabens gerade im Sinn haben, steht auf einem anderen Blatt.