Umstrittene Finanzierung Kaufpreis von Spahns Villa darf veröffentlicht werden

»Traumhaftes Baudenkmal in Bestlage«: Lange hat sich Gesundheitsminister Jens Spahn juristisch dagegen gewehrt, dass der Kaufpreis seiner Berliner Villa in den Medien genannt wird. Jetzt ist die Summe offiziell.
Gesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Ehemann Daniel Funke (Archivbild)

Gesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Ehemann Daniel Funke (Archivbild)

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Soeren Stache / dpa

Gesundheitsminister Jens Spahn steht momentan vermehrt in der Kritik. Nun muss er auch noch in einer vermeintlichen Privatangelegenheit einen Rückschlag hinnehmen: Spahn will offenbar künftig nicht mehr gegen Medien vorgehen, die über den Kaufpreis seiner Villa in Berlin-Dahlem berichten.

4,125 Millionen Euro soll das Anwesen nach SPIEGEL-Informationen gekostet haben. Die Summe soll auch das Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg auf Anfrage offiziell bestätigt haben. Zuerst hatte der »Tagesspiegel«  darüber berichtet.

Spahn hatte gegen mehrere Medien gerichtliche Verfügungen erwirkt, nach denen die genaue Summe nicht öffentlich genannt werden dürfe. Aber der Druck nach Transparenz stieg.

Das Problem: die Finanzierung

Begonnen hatte der Ärger im Sommer 2020. Journalisten des Springer-Onlineportals »Business Insider« berichteten, dass Spahn und sein Ehemann Daniel Funke im Juli eine Villa im Berliner Nobelviertel Dahlem gekauft hatten. Das »traumhafte Baudenkmal in Bestlage« (Maklerwerbung) umfasst 285 Quadratmeter Wohnfläche auf einem 1317 Quadratmeter großen Anwesen.

Richtig problematisch wurde der Millionendeal dann durch die Finanzierung: Den Löwenanteil der Kredite für den Kauf des Berliner Anwesens steuerte offenbar ausgerechnet die Sparkasse Westmünsterland bei. Dort saß Spahn, der örtliche Bundestagsabgeordnete, von 2009 bis 2015 im Verwaltungsrat. Brachten ihm diese alten Beziehungen nun Sonderkonditionen bei der Kreditvergabe ein?

Statt den Verdacht auszuräumen und die Vertragsdetails offenzulegen, ging er juristisch gegen die Berichte vor und ließ unter anderem gerichtlich verbieten, den genauen Kaufpreis für die Villa zu veröffentlichen.

Damit ist nun Schluss. In einem Schreiben erklärten Spahns Anwälte dem »Tagesspiegel« zufolge nunmehr den »Rechteverzicht« aus einem entsprechenden Beschluss des Landgerichts Hamburg. Ob das Hanseatische Oberlandesgericht Spahns Klagen überhaupt stattgegeben hätte, gilt als fraglich.

Ruhe dürfte aber nicht einkehren in Spahns Immobiliengeschäften. Kurz vor Weihnachten legten Reporter des »Sterns« und des »Tagesspiegels« nach und machten zwei weitere umstrittene Immobilienkäufe Spahns öffentlich.

kfr

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