An Maskendeals beteiligte Abgeordnete Spahn will Zustimmung von Betroffenen, bevor ihre Namen veröffentlicht werden

Das Gesundheitsministerium hatte angekündigt, die Namen von Abgeordneten zu veröffentlichen, die Verträge mit Schutzmasken vermittelten. Nun will Jens Spahn erst deren Erlaubnis einholen.
FFP2-Masken: Zeitweise heiß begehrte Ware

FFP2-Masken: Zeitweise heiß begehrte Ware

Foto: Thomas Trutschel / Photothek via Getty Images

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will in der Maskenaffäre der Union auf Bundestagsabgeordnete zugehen, die konkrete Verträge zwischen Maskenherstellern und der Bundesregierung vermittelt haben. Dies geht aus einem Schreiben von Gesundheitsstaatssekretär Thomas Steffen an Lorenz Müller, den Direktor des Bundestages hervor.

Nach Enthüllungen über lukrative Maskengeschäfte der mittlerweile aus den Parteien ausgeschiedenen Abgeordneten Georg Nüßlein (bisher CSU) und Nikolas Löbel (bisher CDU) hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, die Namen aller Abgeordneten öffentlich machen zu wollen, die an der Vermittlung von Maskengeschäften beteiligt waren.

Öffentliches Interesse gegen Freiheit des Mandats

Die Bundestagsverwaltung hatte ihn jedoch vergangene Woche darauf hingewiesen, dass Abgeordnete nach einschlägiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit personenbezogener Daten hätten, die von der Freiheit des Mandats geschützt seien. »Solche Daten dürfen daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden«, teilte ein Sprecher mit. Rechtlich unbedenklich erscheine die Herausgabe nur, wenn dem Ministerium eine Einwilligung der Betroffenen vorliege. Diese will das Ministerium daher zuerst einholen.

Rechtsexpertinnen sehen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) allerdings in der Pflicht, in jedem Fall die Namen der Abgeordneten zu nennen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Coronaschutzmasken im Ministerium vorstellig geworden sind: »Die entgegenstehenden Interessen der Abgeordneten zu der Veröffentlichung mögen politisch verständlich sein, rechtlich fundiert sind sie jedoch nicht«, sagte die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf dem SPIEGEL am Samstag. Das öffentliche Informationsinteresse überwiege demzufolge deutlich und bringe das Ministerium in die Pflicht, die Namen zu veröffentlichen.

Konkret will das BMG nun laut »Bild am Sonntag« auf jene Abgeordneten zugehen, die »im Kontext tatsächlich abgeschlossener Verträge über Schutzausrüstung mit dem BMG kommuniziert haben«. Darüber solle Bundestagsdirektor Müller bis zum 16. März entscheiden.

sem/dpa/afp
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten