Justiz-Skandal Gewalt-Rechtfertigung mit Koran - Richterin abgezogen

Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgegeben. Sie hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen und damit eheliche Gewalt gerechtfertigt.

Frankfurt - Am Mittag ging nach Informationen von SPIEGEL ONLINE bei Anwältin Barbara Becker-Rojczyk ein Fax ein, in dem das Amtsgericht Frankfurt dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgibt. Becker-Rojczyk und ihre Mandantin hatten den Befangenheitsantrag bereits Ende Januar gestellt - erst heute entschied das Frankfurter Gericht, die Richterin nicht länger mit dem Fall zu befassen.

Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Die 26-Jährige war von ihrem Mann geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Eine Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres schien für sie der einzige Ausweg, um dem Terror ihres Noch-Ehemannes zu entkommen.

Die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts hat das Gesuch auf vorzeitige Scheidung in einem Schreiben zurückgewiesen - mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB".

Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat", so die Richterin des Frankfurter Amtsgericht an Anwältin Becker Rojczyk. Das Schreiben vom 12. Januar 2007 liegt SPIEGEL ONLINE vor.

Zusammen mit ihrer Anwältin Becker-Rojczyk hat die Mandantin daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. Sie könne aufgrund ihrer Erklärung nicht zu einem objektiven Urteil kommen, hieß es dort.

In einer dienstlichen Erklärung entgegnete die Richterin im Februar auf den Befangenheitsantrag: "Der Vorwurf, ich missachte die Menschenrechte der Antragstellerin ist für mich nicht nachvollziehbar". Schließlich habe sie der Antragsstellerin die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen und dem gewalttätigen Noch-Ehemann untersagt, sich der jungen Frau zu nähern.

Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, "wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann, das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt."

Diese Umstände könnten einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz begründen, schreibt die Richterin in der Erklärung, nicht aber die unzumutbare Härte.

vm/anr

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