Justiz-Skandal Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin
Berlin - "Abenteuerlich", nannte der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach den Frankfurter Fall, der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sprach von einer "eklatanten Fehlentscheidung einer Richterin".
Die Richterin ist ab sofort nicht mehr mit dem Fall befasst - einem Antrag auf Befangenheit war stattgegeben worden. Doch dem Sozialdemokraten Wiefelspütz reicht das nicht aus. "Das ist das mindeste, was sich in solch einem Fall gehört", sagte der Innenpolitiker SPIEGEL ONLINE. "Es handelt sich aus meiner Sicht um eine massive Rechtsstaatswidrigkeit, die nicht einfach durch Befangenheit aus der Welt zu schaffen ist", so der Jurist weiter. Wiefelspütz forderte, ohne ins Detail zu gehen: "Dabei kann es nicht bleiben. Das ist ein Fall für die Rechtsaufsicht. Dieser Fall ist von der Justiz weiter zu erörtern."
Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Mit der Begründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB" hatte die Richterin das Gesuch der jungen Frau abgelehnt.
Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat", so die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts an Anwältin Becker-Rojczyk. Das Schreiben vom 8. Februar 2007 liegt SPIEGEL ONLINE vor.
Nach Einschätzung von Wiefelspütz, der selbst Richter war, ist der Rechtsfehler in diesem Fall "mit den Händen zu greifen". Der CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach, ebenfalls Jurist, erklärte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE: "Es ist ein trauriges Beispiel dafür, wie die Rechtsvorstellung aus einem anderen Rechts- und Kulturkreis zur Grundlage unserer Rechtsauffassung gemacht wurde". Das sei abenteuerlich. Die von der Richterin zitierten Wertvorstellungen aus dem Koran widersprächen eindeutig dem Grundgesetz. Für Bosbach weist der Fall der Amtsrichterin eine besorgnisererregende Tendenz in der Justiz auf. "Ich fürchte schon seit längerem, dass wir schleichend unsere eigenen Rechts- und Wertvorstellungen zur Disposition stellen."
So hätten in der Vergangenheit zwei Landgerichte im Falle von Ehrenmorden eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen nicht feststellen können, weil aus Sicht der Täter keine niederen Beweggründe vorgelegen hätten. Sie seien dann nur wegen Totschlags verurteilt worden. Beide Urteile der Landgerichte seien vom Bundesgerichtshof zwar kassiert worden, so Bosbach. "Doch das beruhigt mich nur in Maßen, denn es waren ausgewiesene und erfahrene Berufsrichter an Landgerichten, die zu solchen Fehlurteilen kommen konnten". Bosbach regte an, dass der jüngste Fall der Frankfurter Richterin und das Verhältnis zu anderen Rechtskulturen auch auf dem Deutschen Juristentag und vom Richterbund thematisiert werden sollten.
Empörung bei Grünen und PDS
Auch unter Bundestagsabgeordneten in anderen Parteien wurde das Verhalten der Richterin scharf kritisiert. Die Grüne Ekin Deligöz zeigte sich "entsetzt". Das sei eine schallende Ohrfeige für alle Frauenrechtlerlinnen. "Gewalt ist Gewalt. Der Beschluss der Richterin wäre nur dann gerechtfertigt, wenn keine Gewalt in dieser Ehe nachweisbar wäre. Der Koran selbst ist kein Maßstab für deutsche Richter", so die Grüne zu SPIEGEL ONLINE, die seit ihrer scharfen Kritik am Tragen des Kopftuches unter Polizeischutz steht.
Auch Sevim Dagdelen von der Linkspartei.PDS zeigte sich erschüttert. "Es ist unglaublich, dass eine Richterin, die nach deutschem Recht entscheiden soll, den Koran und den marokkanischen Kulturkreis heranzieht. Man kann Gewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht auf körperliche Übergriffe vor", so die Bundestagsabgeordnete. Sie habe von vorneherein gehofft, dass der Befangenheitsantrag positiv beschieden werde, "denn die Richterin scheint ein verkehrtes Rechtsverständnis zu haben", so die Bundestagsabgeordnete.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün sprach von einer "hochgefährlichen Entwicklung", wenn eine Richterin sich auf den Koran berufe. "Es kann nicht zweierlei Maß, zweierlei Recht geben, weil das der Anfang einer Parallelgesellschaft ist - und das kann man nicht zulassen", so die Sozialdemokratin. Unterschiedliche Gerichtssysteme in einem Land - "das muss man von vornherein ablehnen". "Gleiche Rechte für alle" sei die Basis unseres Rechtssystems. "Doch in diesem Fall wird der Rechtsstaat ausgehöhlt. Mal davon abgesehen, dass Frauen- und Menschenrechte missachtet werden", so Akgün zu SPIEGEL ONLINE.
Organisationen sind entsetzt
Auch außerhalb des Parlaments löste die Entscheidung der Richterin scharfen Protest aus. "Die Haltung der Richterin ist menschenverachtend", sagte die Rechtsanwältin und Islamkritikerin Seyran Ates zu SPIEGEL ONLINE. Die Richterin bringe mit ihrer Erklärung zum Ausdruck, dass es Kulturen gebe, in denen Gewalt gegen Frauen legitimiert werden könne. "Ich bin sprachlos, dass eine deutsche Richterin so argumentiert - von dem deutschen Gewaltschutzgesetz hat sie anscheinend nichts mitbekommen. Wo lebt diese Richterin?", fragt Ates.
Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Das Verhalten der Richterin ist ein Skandal, aber leider kein Einzelfall. Wir haben in Deutschland auf der einen Seite die islamischen Organisationen, auf der anderen Seite ein Justizsystem, das mitmacht." Immer wieder würden Richter bei Ehrverbrechen Gewalt mit vermeintlich kulturellen Hintergründen rechtfertigen und mildere Strafen aussprechen. "Die deutsche Politik und Justiz muss jetzt aufstehen und der jungen Frau zeigen, dass sie nicht alleine ist. Wir werden Kontakt zu ihr aufnehmen und weiter Öffentlichkeit herstellen", so die Frauenrechtlerin.
Michaela Sulaika Kaiser, Vorstandsmitglied im Netzwerk für muslimische Frauen, erklärte SPIEGEL ONLINE: "Muss ich jetzt in meiner Aufklärungsarbeit neben frauenfeindlich und kurzsichtig denkenden Muslimen auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen, dass die Frau ein Mensch ist, der auf der gleichen Stufe steht wie ein Mann, dass sie wie jeder andere Mensch das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit hat?"