Kalb nicht getötet Exportverbot für Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein darf kein Rindfleisch ausführen. Schuld daran hat ein neugeborenes Kalb. Es wurde nach einem BSE-Fall im Rinderbestand nicht getötet.
Kiel/ Nindorf - Das Kalb "Jeanne d'Arc" wurde in der Nacht zum Montag auf einem Bauernhof in Nordhastedt in Schleswig-Holstein geboren. Es hätte mit der Herde getötet werden müssen, da im Rinderbestand ein BSE-Fall bekannt geworden war. Da das Jungtier aber am Leben gelassen wurde, darf kein Rindfleisch aus dem gesamten Bundesland mehr exportiert werden, berichtete der Norddeutsche Rundfunk.
EU-Vorschläge sehen bei jedem Rindfleischexport eine veterinäramtliche Bescheinigung vor, dass im Herkunftsland alle BSE-Fälle erfasst sind und die Herde getötet wurde.
Bauernproteste auf dem Nordhastedter Hof wollen jedoch verhindern, dass die Herde von rund 350 Tieren nach dem BSE-Fall zum Keulen gebracht wird. Der Staatssekretär im Kieler Landwirtschaftsministerium, Rüdiger von Plüskow, gestand zunächst zu, das neugeborene Kälbchen so lange auf einem anderen Hof weiterleben zu lassen, bis klar sei, ob die Mutter BSE-positiv sei oder nicht.
Doch die Behörden versuchen nun, der Familie das Kälbchen abzunehmen, damit die Rindfleischausfuhr aus Schleswig-Holstein wieder möglich ist. "Jeanne d'Arc" soll allerdings nicht getötet, sondern in die Bundesforschungsanstalt für Virenerkrankungen von Tieren nach Mecklenburg-Vorpommern gebracht werden. Jüngsten Meldungen zufolge habe sich das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium mit der Bäuerin darüber geeinigt. Das Kalb wird nach wie vor versteckt gehalten.
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