Versorgung auf dem Land Lauterbach warnt vor Krankenhaussterben

Die Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen könnte schon bald nicht mehr sicher sein: Gesundheitsminister Lauterbach will gegensteuern. Ein Reformvorbild gibt es auch schon.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

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Janine Schmitz / photothek / IMAGO

Nach einer gemeinsamen Runde mit den Landesressortchefs hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor einem Sterben der Krankenhäuser auf dem Land gewarnt. »Kleinere Häuser werden in Zukunft in ein unregelmäßiges, aber sehr schnell sich beschleunigendes Krankenhaussterben übergehen«, fürchte er. »Damit hätten wir die Daseinsvorsorge auf dem Land nicht mehr sicher.«

Dem könne nur entgegengewirkt werden, wenn ein erheblicher Teil der Vergütung über Vorhaltepauschalen und Pflegebudget erbracht werde, erklärte Lauterbach.

Zum Treffen hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Orientierungspapier vorgelegt, um festzulegen, was konkret in nächster Zeit geplant sei. Zentrale Themen sind demnach eine bessere Qualität der Krankenhäuser und Daseinsvorsorge. Beides sei gerade gefährdet.

Anfang Mai soll es einen Basisvorschlag für die Definition von Level- und Leistungsgruppen geben. Bisher gibt es nur die Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Mit konkreten eigenen Berechnungen könne man schneller auf den Gesetzentwurf hinarbeiten.

Wenn es nach der von Lauterbach eingesetzten Krankenhauskommission geht, sollen Krankenhäuser künftig in verschiedene Level unterteilt werden: Nicht jedes Krankenhaus soll alles machen dürfen. Die genaue Ausgestaltung der Level- und Leistungsgruppen ist allerdings kompliziert. (Mehr über die Details der Reform lesen Sie hier. )

NRW-Modell als Vorbild

Lauterbach sagte nun, man wolle sich für den Basisvorschlag im Mai an dem Modell aus NRW orientieren. Die dortige, bereits angestoßene Krankenhausreform sieht 64 Leistungsgruppen vor. Die Krankenhauskommission für den bundesweiten Gesetzentwurf hatte ursprünglich etwa die doppelte Menge veranschlagt. »Das ist eine gute Definition der Leistungsgruppen, um damit eine erste Modellierung zu machen«, sagte Lauterbach.

Lauterbach erklärte, in der Diskussion sei er von dem Vorschlag der Krankenhauskommission abgewichen. Die Kommission hatte etwa vorgeschlagen, die Vorhaltepauschale müsse künftig 20 Prozent der Vergütung ausmachen, sagte Lauterbach. Das sei ihm aber zu wenig. Für ihn gehe es eher um 60 Prozent.

Weniger Treffen, bessere Ergebnisse

Die Arbeitsweise an dem Gesetzentwurf will Lauterbach künftig verändern: Es soll weniger Treffen geben, die zu besseren Ergebnissen führen sollen. Dazu hatte das Ministerium vor der Konferenz ein Papier verschickt.

Zum dritten Mal waren die Gesundheitsministerinnen und -minister an diesem Donnerstag zusammengekommen, um über die Zukunft der Versorgung in den Krankenhäusern zu beraten. Lauterbach verfolgt den ehrgeizigen Plan, bis zum Sommer einen Gesetzentwurf vorzulegen. Drei weitere Treffen soll es noch geben.

Mehrere Bundesländer sträuben sich noch gegen Lauterbachs Pläne. Sie werfen ihm einen unzulässigen Eingriff in ihre Krankenhausplanung vor und fürchten die Ausdünnung der medizinischen Versorgung auf dem Land. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein haben deshalb angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit der Reform prüfen zu lassen.

mfh
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