Vor Verhandlung vorm Bundesverfassungsgericht Union verteidigt Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet
Foto: Uli Deck / dpaVor drei Jahren hat der Bundestag für eine Erhöhung der staatlichen Parteifinanzierung gestimmt. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber. Die Richter kommen ab Dienstag zusammen und prüfen die Änderung des Parteiengesetzes.
Konkret geht es um eine Erhöhung von 25 Millionen Euro. Um diesen jährlichen Betrag hatte der Bundestag 2018 mit Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil auf damals 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Opposition lief dagegen Sturm. Zwei Tage lang wird nun in Karlsruhe verhandelt – wegen der Coronapandemie auf dem Messegelände.
Union verteidigt Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, hat die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verteidigt. Er sei »sehr zuversichtlich«, dass die Argumente für die Anhebung tragen, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk kurz vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das entsprechende Gesetz. Sollte dieses vom Gericht akzeptiert werden, hätten auch alle Parteien etwas davon, sagte Heveling.
Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit argumentierten 2018 in erster Linie mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung, etwa für Datensicherheit, Moderation interaktiver Internetauftritte und Abwehr von Hackern.
Heveling sagte dazu, die Verfahren müssten ganz besonders sicher sein. Digitale Verfahren bräuchten hohe Sicherheitsstandards, das erfordere ein deutliches Mehr an Mitteln. Der CDU-Politiker sieht sich auch durch die Coronapandemie bestätigt, in der viele Parteien etwa digitale Parteitage abgehalten hätten.
Zwar profitieren auch kleinere Parteien von der Erhöhung – selbst solche, die nicht im Bundestag vertreten sind. Aber der Opposition fiel die Begründung der Gesetzesänderung seinerzeit zu knapp aus. Das Verfassungsgericht hat dafür in einem früheren Urteil Vorgaben gemacht. Zudem hatte die Große Koalition die kräftige Finanzspritze damals zum Start der Fußball-WM innerhalb nur weniger Tage beschlossen. Auch an dem Tempo stießen sich die anderen Parteien.
216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für eine abstrakte Normenkontrolle zusammen (2 BvF 2/18). Sie sehen einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Manuela Rottmann (Grüne) erklärte vor der Verhandlung: »Die Bindung der Höhe der Parteienfinanzierung an verfassungsgerichtlich überprüfbare Grundsätze ist wichtig für die Akzeptanz der Parteien in der Gesellschaft.« Die staatliche Parteienfinanzierung sei wichtig für die Unabhängigkeit von Politik. »Aber der Eindruck einer Selbstbedienung muss unbedingt verhindert werden.« Union und SPD hätten aber nicht dargelegt, dass die Erhöhung unerlässlich war, um die Funktionsfähigkeit der Parteien aufrechtzuerhalten.
AfD geht gesondert gegen Bundestag vor
Die AfD-Fraktion hatte sich dem Antrag der anderen Fraktionen anschließen wollen, was das Verfassungsgericht für unzulässig erklärte. Sie geht nun in einem sogenannten Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag vor, da sie sich in ihren parlamentarischen Beteiligungsrechten und wegen der Eile in ihrem Recht verletzt sieht, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung bei einem wichtigen Gesetzgebungsverfahren mobilisieren zu können (2 BvE 5/18).
Beide Verfahren werden gemeinsam verhandelt. Wohl auch wegen der laufenden Sondierungsgespräche werden einem Gerichtssprecher zufolge aus allen Parteien Vertreter der Bundesgeschäftsstellen oder Bundesschatzmeister erwartet. Unter denen, die sich angekündigt haben, finden sich CSU-Generalsekretär Markus Blume, die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP, Carsten Schneider und Florian Toncar, der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner sowie Petra Pau von der Linken. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen oder gar Monaten erwartet.
Heveling sagte, das Parteienrecht sei immer streitig, weshalb es nicht außergewöhnlich sei, dass ein solches Gesetz in Karlsruhe lande. Wie sich mögliche Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP dazu verhält, darüber wollte Heveling nicht spekulieren. Es hänge auch von dem Urteil ab, das am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, aber noch nicht erwartet wird. Grüne, Linkspartei und FDP gehen mit einem Normenkontrollantrag gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vor. Die AfD-Fraktion hat eine Organklage eingereicht, weil das Gesetz aus ihrer Sicht zu schnell beschlossen wurde.