Verfassungsrichter zu ESM Karlsruhe genehmigt Rettungsschirm mit Vorbehalten
Karlsruhe - Es ist ein historisch wichtiges Signal für die Euro-Rettung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt gebilligt - allerdings nur unter Vorbehalt. Das erklärten die obersten Richter in Karlsruhe.
Die Ratifizierung könne erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung der deutschen Vertreter in den ESM-Gremien - Gourverneursrat und Direktorium - geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Bundestag muss beteiligt werden
Das bedeutet, dass auch der Bundestag beteiligt werden muss. Denn die deutschen Begleitgesetze zum ESM sehen vor, dass das deutsche Parlament vorher darüber abstimmt, welche Vorgaben die deutschen Vertreter in den Gremien des Rettungsfonds einhalten müssen. Unklar ist allerdings noch, ob der gesamte Bundestag darüber entscheidet oder nur der - deutlich kleinere - Haushaltsausschuss.
Das Bundesverfassungsgericht hat noch eine zweite wesentliche Entscheidung verkündet: Deutschland müsse eine Vertragsauslegung sicherstellen, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert würden, sagte Voßkuhle.
Voßkuhle wies außerdem darauf hin, dass die Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen.
Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert. Ohne die Beteiligung des größten Mitgliedstaats konnte der Rettungsschirm bisher nicht in Kraft treten.
Der Verein "Mehr Demokratie" hatte zusammen mit mehr als 37.000 Menschen gegen den ESM geklagt. Deutschland gehe "unbegrenzte und nicht rückholbare Haftungsrisiken" ein, so der Vorwurf. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Linke im Bundestag halten die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar.
Kritiker fürchten höhere Haftung durch Deutschland
Nach dem Spruch der Richter steht es Bundespräsident Joachim Gauck nun frei, den ESM-Vertrag zu unterschreiben. Nur mit seiner Signatur kann der Mechanismus in Gang gesetzt werden, den der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte.
Der dauerhafte Hilfsfonds ESM soll den provisorischen Vorgänger, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), bis Mitte 2013 vollständig ablösen. Er wird mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, darf aber höchstens 500 Milliarden Euro als Kredite vergeben.
Deutschland haftet für den ESM gemäß seinem Anteil am Stammkapital der Europäischen Zentralbank (EZB) mit gut 27 Prozent. Das entspricht einem Eigenkapital von rund 22 Milliarden Euro, dazu kommt der deutsche Anteil an den Garantien von fast 170 Milliarden Euro. Kritiker fürchten jedoch, dass die deutsche Haftung noch höher ausfallen könnte.