Medienbericht Altmaier attackiert Scholz' Kassenbonpflicht

Für jedes Brötchen ein Bon: Ab Januar sind Kassenzettel Pflicht. Nun positioniert sich Wirtschaftsminister Altmaier offenbar gegen Finanzminister Scholz und will die Vorschrift stoppen. Sie schade der Umwelt.
Peter Altmaier (CDU), Wirtschaftsminister, reagiert auf die Bedenken der Wirtschaft gegen die Bonpflicht

Peter Altmaier (CDU), Wirtschaftsminister, reagiert auf die Bedenken der Wirtschaft gegen die Bonpflicht

Foto: Uwe Koch/ Eibner/ imago images

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fordert einem Zeitungsbericht zufolge einen Stopp der ab Januar geltenden Kassenbonpflicht im Einzelhandel.

Die Bundesregierung sollte das Ziel verfolgen, "die Belegausgabepflicht komplett abzuschaffen", zitierte "Bild" aus einem Schreiben  Altmaiers an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

Darin weist Altmaier demnach darauf hin, dass etwa die Supermarktkette Rewe durch die zum Jahreswechsel in Kraft tretende Bonpflicht mit einer Steigerung des "Papiereinsatzes an ihren Kassen von 40 Prozent oder rund 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr" rechne. "Im gesamten Handel werden Milliarden zusätzlicher Bons gedruckt und in den allermeisten Fällen direkt im Müll landen."

Zettelwirtschaft, aber auch ein Instrument gegen Steuerhinterziehung

Zettelwirtschaft, aber auch ein Instrument gegen Steuerhinterziehung

Foto: Andrea Warnecke / DPA

Kassenbons würden häufig auf umweltbelastendem Thermopapier gedruckt, mahnte Altmaier. Deshalb sollte abgesehen vom "erheblichen Mehraufwand an Bürokratie" auch aus "Nachhaltigkeitsgründen dieser Abfall vermieden werden".

Die sogenannte Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen. Altmaier weist laut "Bild" diesen Grund in seinem Schreiben als "nicht plausibel" zurück, da der Handel seine Kassen bis September 2020 auf manipulationssichere Systeme umrüsten müsse. Außerdem stehe Steuerprüfern mit der "unangekündigten Kassennachschau seit 2018 ein weiteres Prüfinstrument zur Verfügung".

Einzelhändler müssen Kunden ab Januar bei jedem Kauf einen Beleg aushändigen. Die Kassenbonpflicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Um Müll zu vermeiden, ist auch eine digitale Bonübermittlung per App oder E-Mail vorgesehen.

Italien etwa hat die Bonpflicht längst eingeführt, allerdings fanden Geschäftsinhaber immer noch Wege, trotzdem Steuern zu hinterziehen. Neue Idee: Der Kassenzettel soll südlich der Alpen künftig auch als Lottoschein gelten. So soll den Italienern Lust auf den Bon gemacht werden.

cht/AFP
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