Gleichstellung Barley will lesbischen Paaren Mit-Mutterschaft ermöglichen

Katarina Barley
Foto: Sean Gallup/ Getty ImagesBundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes gleichstellen. Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll automatisch als "Mit-Mutter" mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden - vorausgesetzt, beide sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das steht in einem Entwurf, den das Ministerium am Mittwoch in Berlin veröffentlichte.
Das Papier soll als Grundlage der Beratungen innerhalb der Regierung, mit den Fraktionen, Ländern und Verbänden dienen. Einen formalen Gesetzentwurf will Barley dann später im Lichte der nun folgenden Diskussionen veröffentlichen.
Mit dem 62-seitigen Papier präsentiert Barley Vorschläge für eine seit Jahren geplante umfassende Reform des Abstammungsrechts. CDU, CSU und SPD hatten sich auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die bestehenden Regelungen "im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft" zu überprüfen. Vorgesehen sind auch Klarstellungen für die Spende von Embryonen aus künstlicher Befruchtung und Vorgaben für das Recht auf Klärung der Vaterschaft.
"Abstammungsrecht ist nicht mehr zeitgemäß"
Zwei Grundsätze sollen nach dem Willen des Justizministeriums gelten: Ein Kind kann nicht mehr als zwei Elternteile haben. Und Mutter ist diejenige, die das Kind zur Welt gebracht hat - auch wenn die genetische Mutter vielleicht jemand anderes ist. Da Leihmutterschaft (also das Austragen des Kindes für jemand anderen) in Deutschland nicht erlaubt ist, sind für diesen Sonderfall auch keine Regelungen vorgesehen.
"Das Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäß", erklärte Barley. Deshalb seien Änderungen nötig. "Klar ist: Im Mittelpunkt der Elternschaft steht immer die Verantwortung für das Kind."
Für schwule Paare gilt weiterhin, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, Mutter ist und einer der Partner Vater werden kann, indem er zum Beispiel die Vaterschaft anerkennt. Sein Partner kann nach bereits geltenden Regeln durch Adoption ebenfalls Vater werden, falls die Mutter das Kind dafür freigibt.