Statt Ministerposten Göring-Eckardt zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt

Sie folgt auf Claudia Roth: Die langjährige Grünenfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt ist neue Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. AfD-Kandidat Michael Kaufmann scheiterte im zweiten Wahlgang erneut.
Katrin Göring-Eckardt nach ihrer Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Göring-Eckardt nach ihrer Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin



Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa

Die bisherige Grünenfraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt ist neue Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. Sie erhielt bei der Wahl am Donnerstag 501 der abgegebenen 689 Stimmen. 140 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab 48 Enthaltungen. Die Grünenpolitikerin folgt Claudia Roth nach, die in der Ampelregierung Kulturstaatsministerin wurde.

Göring-Eckardt war bereits von 2005 bis 2013 Bundestagsvizepräsidentin gewesen. Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP), der das Ergebnis der Wahl bekannt gab, gratulierte ihr mit den Worten: »Ich freue mich auf eine fundierte Verstärkung des Präsidiums.«

Mit Göring-Eckardts Wahl dominieren im Bundestagspräsidium die Frauen: Die neue Präsidentin Bärbel Bas hat vier Stellvertreterinnen und nur einen Stellvertreter. Göring-Eckardt war zuvor auch als mögliche Ministerin in der Ampelkoalition gehandelt worden, sie kam aber schließlich nicht zum Zug.

AfD-Kandidat verfehlt erforderliche Stimmen bei Weitem

Der AfD-Bewerber Michael Kaufmann scheiterte dagegen zum zweiten Mal. Mit nur 94 Jastimmen verfehlte er die erforderliche Zahl von 369 Stimmen bei Weitem. Kaufmann erzielte sogar ein noch schlechteres Ergebnis als beim ersten Antreten für den Vizepräsidentenposten im Oktober, als er auf 118 Jastimmen kam.

Damit ist die AfD, die seit 2017 im Bundestag sitzt, weiterhin nicht im Bundestagspräsidium vertreten. Mehrere Kandidatinnen und Kandidaten der Fraktion für den Vizeposten fielen in den vergangenen Jahren durch. Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Präsidiumsmitglieder werden allerdings von den Abgeordneten gewählt, und diese können frei entscheiden, wie sie abstimmen. Im Fall der AfD-Kandidaten überwog immer die Ablehnung.

muk/slü/dpa/AFP
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