Kein neues Verfahren Rudolf Schindler auf freiem Fuß
Berlin/Karlsruhe - Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte dem Kammergericht Berlin die Anklage am Vortag zugeleitet. Der 58-jährige Schindler befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß. Die Bundesanwaltschaft prüft eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts beim Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung soll in den nächsten Tagen fallen.
Der Generalbundesanwalt wirft Schindler Rädelsführerschaft bei den Revolutionären Zellen (RZ) und Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag in Berlin in den achtziger Jahren vor. Er soll ferner den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg und den damaligen Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, durch Schüsse verletzt haben. Die Fälle von Körperverletzung sind nach diesen Angaben verjährt. Sie hätten jedoch Bedeutung für den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Bei dem Prozess in Frankfurt am Main war im Februar der ehemalige Terrorist Hans-Joachim Klein wegen dreifachen gemeinschaftlichen Mordes beim Überfall auf die Wiener Opec-Konferenz 1975 zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der wegen Beihilfe zur Anstiftung angeklagte Schindler wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.