Corona-Hilfen für Familien Bundesländer geizen beim Kinderbonus

Kinder in einer Kita
Foto: Ina Fassbender / AFPDie Bundesländer weigern sich nach Informationen des SPIEGEL, einen Beitrag zur Finanzierung des geplanten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro zu leisten. Das geht aus einem Schreiben des nordrhein-westfälischen Finanzministers Lutz Lienenkämper (CDU) in seiner Funktion als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD hervor.
»Eine Kompensation der durch den Kinderbonus bewirkten Mindereinnahmen von Ländern und Gemeinden ist bislang nicht vorgesehen«, beklagte sich Lienenkämper in dem Brief. Dabei seien Bonuszahlungen im vergangenen Jahr und während der Finanzkrise stets allein zulasten des Bundes gegangen.
Kinderbonus kostet 2,1 Milliarden Euro
Lienenkämper bat im Namen seiner Kollegen, »dass im Rahmen der Bundestagsberatungen noch eine vollständige Übernahme der Belastungen von Ländern und Gemeinden durch den Bund geregelt wird«. Dazu war es dann zu spät, der Bundestag beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf diese Woche ohne Änderung.
Dennoch will sich die Bundesregierung in der kommenden Woche bei den Beratungen im Bundesrat nun doch bereit erklären, die komplette Last zu tragen. Der Kinderbonus kostet 2,1 Milliarden Euro, 1,2 Milliarden davon würden auf Länder und Gemeinden entfallen. Die Bereitschaft des Bundes soll im Rahmen einer Protokollerklärung verbrieft werden.

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Lienenkämper wies in seinem Schreiben darauf hin, dass Länder und Gemeinden schon im vergangenen Jahr einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung der Coronakrise geleistet hätten. Als Beispiele nannte er die Steuerausfälle bei der Herabsetzung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe oder durch Abschreibungsvergünstigungen für Unternehmen.
Tatsächlich hat der Bund zahlreiche Hilfsmaßnahmen allein geschultert und die Länder zum Teil erheblich entlastet. So trug er die Steuerausfälle bei der Absenkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 allein. Die Länder entschädigte er für ihren Anteil an den Einnahmeausfällen.