Gesetzentwurf
Regierung beschließt Verbot von Kinderehen
Wer in Deutschland heiraten will, muss volljährig sein - ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas wurde heute vom Kabinett verabschiedet. Das Parlament muss noch zustimmen.
Die Bundesregierung geht gegen Ehen von Minderjährigen vor. Der entsprechende Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Trauungen von Menschen unter 16 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Gerichte sollen Ehen aufheben, bei denen ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht volljährig war.
"Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar", sagte Maas. Eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage sei besonders mit Blick auf im Ausland geschlossene Ehen erforderlich. Die Regierung zielt mit dem Entwurf insbesondere auf Ehen von Flüchtlingen ab. Im Sommer 2016 waren in Deutschland knapp 1500 ausländische Minderjährige verheiratet, darunter waren rund 360 Kinder unter 14 Jahren.
Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung, könne von einer Annullierung abgesehen werden. Außerdem ist auch dann eine Annullierung möglich, wenn der minderjährige Gatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Die Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.
Bei ihrem Aufenthaltsrecht sollen Minderjährige keine Nachteile haben, wenn eine Ehe nicht anerkannt wird. Das Jugendamt muss minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen, auch wenn diese verheiratet sind.
Bislang können Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben. Um das Gesetz gegen Kinderehen hatte die Koalition längere Zeit gerungen. Zuletzt hatten sich Union und SPD beim Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche verständigt. Es soll noch vor der Sommerpause alle parlamentarischen Hürden nehmen.