Kleine Parteien Grüne beantragen wegen Corona niedrigere Hürden für die Bundestagswahl
Bundestagswahl (Wahllokal in Berlin): Kleinere Parteien müssen Unterschriften zur Zulassung sammeln
Foto: Michael Kappeler/ picture alliance / dpaIn Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz war es zuletzt bei den Landtagswahlen schon geschehen, in Berlin wird nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ebenfalls die Hürde für die Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl gesenkt. Zur Bundestagswahl am 26. September steht indes eine Entscheidung noch aus.
Um den Druck zu erhöhen, bringt die Grünenfraktion in dieser Woche nun einen Antrag in den Bundestag ein, mit dem das Bundeswahlgesetz geändert werden soll. Die Zahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften soll demnach auf 30 Prozent des geltenden Wertes verringert werden.
»Die Beibehaltung des im Hinblick auf die Pandemie verfassungswidrigen Zustands wäre angesichts der bevorstehenden Wahlen nicht tolerabel«, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Landesverfassungsgerichte hätten bereits festgestellt, dass die wahlrechtlichen Unterschriftenquoren »für sogenannte nicht etablierte Parteien« in Zeiten der Pandemie herabgesetzt werden müssten, um die Chancengleichheit dieser Parteien zu wahren. »Dieses Problem besteht auch im Bereich des Bundestagswahlrechts«, heißt es in dem Grünenantrag, der dem SPIEGEL vorliegt.
»Eine Frage der Fairness«
»Wahlfreiheit muss auch in Zeiten der Coronapandemie gewährleistet werden. Es ist eine Frage der Fairness, dass bei der Bundestagswahl auch Parteien antreten können, die bisher nicht in Parlamenten vertreten sind«, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, dem SPIEGEL. Das Sammeln der notwendigen Unterschriften sei unter Pandemiebedingungen erschwert.
Laut gültiger Rechtslage müssen Parteien, die aktuell weder im Bundestag noch in Landesparlamenten mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, den Wahlbehörden eine bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften vorlegen, um zur Wahl zugelassen zu werden. So schreiben es die Wahlgesetze im Bund und in den Ländern vor. Die Unterschriften sollen sicherstellen, dass nur »ernsthafte Vorschläge« zur Wahl stehen, die eine »nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk« finden, so der Bundeswahlleiter.
Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünenfraktion
Wegen der derzeitigen Pandemie drängen kleinere Parteien auf eine Absenkung der Unterschriftenzahlen. Unter anderem gibt es dazu bereits Klagen der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Vor der jüngsten Landtagswahl in Baden-Württemberg hatte das dortige Landesverfassungsgericht nach Klagen mehrerer kleinerer Parteien das Parlament dazu gezwungen, die nötige Unterschriftenzahl zu halbieren. In Rheinland-Pfalz hatte der Landtag die Hürden von sich aus vor der Landtagswahl abgesenkt.
Das Verfassungsgericht in Berlin erklärte im März eine vom Abgeordnetenhaus zuvor bereits durchgeführte Reduzierung um 50 Prozent für nicht ausreichend. Die Berliner Richter empfahlen eine Senkung auf 20 bis 30 Prozent des bislang üblichen Wertes, eine Entscheidung des Parlaments für die Landtagswahl am 26. September – parallel zur Bundestagswahl – steht noch aus.
Im Bundestag gibt es bislang noch keine Bewegung. »Wir können nicht akzeptieren, dass die Koalition das Thema aussitzt, wegen des Widerstands der SPD handlungsunfähig ist und das Parlament so in dieser Sache keine Entscheidung trifft«, sagte die Grünenpolitikerin Haßelmann. Der Gesetzgeber sollte in der Lage sein, dieses Problem kurzfristig zu lösen, bevor das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung komme. »Wer so arbeitet wie die Koalition hier, hat offenbar keinen Gestaltungsanspruch mehr«, so Haßelmann.
Anfang April hatte die Unionsfraktion vorsichtige Bewegung gezeigt. »Im Lichte« der jüngsten Berliner Entscheidung »halte ich es für sinnvoll, eine Absenkung der Unterschriftenvorgaben im Wahlgesetz für die Bundestagswahl in Erwägung zu ziehen«, sagte der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling, kürzlich dem SPIEGEL. Eine »endgültige Entscheidung« zwischen Union und SPD bleibe allerdings »noch abzuwarten«, so der CDU-Politiker.
Über welche Größenordnung es für die kleineren Parteien geht, hatte zuletzt der Vorsitzende der Liberal-Konservativen Reformer (LKR), Jürgen Joost, deutlich gemacht. Seine Partei benötige für 299 Wahlkreise im Bund insgesamt rund 59.800 beglaubigte Unterschriften für Direktkandidaten sowie 27.495 für die 16 Landeslisten. »Ohne einen Puffer von erfahrungsgemäß zehn bis 15 weiteren Prozent an Unterschriften wären dies exakt 87.295 Unterschriften, mit Puffer rund 100.000 Unterschriften«, so Joost zum SPIEGEL.