Rechtsstreit um Aufzeichnungen Kohl kann Tonbänder wohl behalten

Es geht um das politische Vermächtnis Helmut Kohls: Der Altkanzler will 135 Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben behalten. Seit Jahren streitet er deshalb mit einem Journalisten vor Gericht - nun stehen seine Chancen gut.
Altkanzler Kohl (Im Juni 2013): Gute Aussichten vor Gericht

Altkanzler Kohl (Im Juni 2013): Gute Aussichten vor Gericht

Foto: Michael Kappeler/ dpa

Berlin - Es ist noch kein Urteil, aber eine Tendenz: Das Oberlandesgericht Köln hat im Rechtsstreit Helmut Kohl (CDU) gegen den Journalisten Heribert Schwan angedeutet, dass der ehemalige Kanzler 135 Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben wohl behalten darf. Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte stellte am Freitag klar, dass die Berufung des Co-Autors von Kohls Memoiren "wohl keine Aussicht auf Erfolg" habe.

Das Oberlandesgericht will seine Entscheidung am 1. August verkünden. Schwan kündigte in einer ersten Reaktion am Freitag an, dass er im Falle eine Niederlage in die nächste Instanz gehen werde.

Schwan ist der Meinung, dass die Bänder mit insgesamt 630 Stunden Gesprächsaufzeichnung ihm und nicht Kohl zustehen. An 105 Tagen hatten die beiden Männer in den Jahren 2001 und 2002 zusammengesessen, die ganze Zeit lief das Tonbandgerät mit. Auf dieser Grundlage verfasste der Journalist als Ghostwriter die ersten drei Bände von Kohls Memoiren.

Richter: Tonbänder sollten nicht in Oggersheim liegen

Dann kam es aber zum Bruch zwischen den beiden - Kohl forderte die Tonbänder zurück. Das Landgericht Köln gab dem Christdemokraten in erster Instanz recht, Schwan ging in Berufung. Die Bänder gelten als Schatz, denn Kohl hat durch einen schweren Sturz 2008 große Teile seiner Sprachfähigkeit und womöglich auch seines Erinnerungsvermögens verloren.

Richter Nolte kritisierte deutlich, dass Kohl und seine Frau Maike Kohl-Richter die Archivschätze in ihrem Privathaus lagern. "Diese Tonbänder sollten nicht in irgendwelchen Privatkellern weder in Oggersheim noch bei Ihnen, Herr Dr. Schwan, liegen", sagte der Richter. Er regte an, das Material als wichtige historische Quelle zum Beispiel dem Archiv der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung zu überlassen.

Kohls Anwalt Thomas Hermes stimmte grundsätzlich zu, dass die Bänder "nicht irgendwo versauern" sollten, lehnte jedoch jede Zusage und jeden Vergleich ab.

Auch um Kohls Privatarchiv wird gestritten. Dabei geht es um mehrere Hundert Aktenordner, die er nach seiner Abwahl der Adenauer-Stiftung übergeben hatte, 2010 dann aber in sein Privathaus bringen ließ.

fab/heb/AFP/dpa
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