Gesundheitspolitik Union und SPD legen Streit über Kassenfinanzierung bei

Koalitionsgespräche: Einigung bei Kassenfinanzierung
Foto: Ole Spata/ dpaBerlin - Die Verhandlungen über eine Große Koalition haben eine weitere Hürde genommen. CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, die pauschalen Zusatzbeiträge zu Lasten von Versicherten abzuschaffen. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 14,6 Prozent festgeschrieben werden. Das teilten die Verhandlungsführer von Union und SPD, Jens Spahn und Karl Lauterbach, am Freitag in Berlin mit.
Der Arbeitgeberanteil wird nach dem Kompromiss bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Er soll nicht mehr steigen. Die einzelnen Krankenkassen können mit einem prozentualen Zusatzbeitrag, der vom Einkommen des Versicherten abhängig ist, mehr von ihren Versicherten nehmen.
Beide Seiten zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis. Mit der Regelung zum Zusatzbeitrag werde die "Kopfpauschale begraben", sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Er könne nun seiner Partei empfehlen, beim Mitgliederentscheid für diese Einigung zu stimmen.
Der pauschale Zusatzbeitrag wurde gemeinsam mit dem Gesundheitsfonds eingeführt. Er sieht vor, dass Kassen zusätzlich zu den Beitragseinnahmen monatliche Zahlungen von ihren Versicherten verlangen können. Damit sollte der Wettbewerb gestärkt werden. Tatsächlich führte die Regelung aber dazu, dass Kassen mit Zusatzbeiträgen die Mitglieder in Scharen davonliefen. Gerade junge Versicherte wechselten zu Kassen ohne Sonderzuschlag. Das führte zu einem absurden Zusatzbeitrag-Vermeidungswettbewerb. Die Kassen tun seit einigen Jahren alles, um keinen Zuschlag erheben zu müssen. Das tun sie nicht selten zu Lasten der Versicherten, etwa wenn psychisch Kranken das Krankengeld verweigert wird.
Zudem einigten sich Union und SPD darauf, dass der Pflegebeitragssatz um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden soll. Für später steigenden Pflegebedarf soll eine Rücklage gebildet werden. Derzeit beträgt der Pflegebeitrag für kinderlose Erwachsene 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmer mit Kindern fallen 2,05 Prozent an.