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Gehaltsaffäre Bayerns Landtag will Namen aller Amigo-Abgeordneten offenlegen

In der Affäre um die Beschäftigung von Familienmitgliedern geht der bayerische Landtag in die Offensive: Parlamentspräsidentin Stamm will rasch die Namen aller Abgeordneten veröffentlichen, die Ehepartner oder Kinder bezahlten - notfalls auch gegen den Willen der Betroffenen.
Plenarsitzung im bayerischen Landtag: Präsidentin sucht Befreiungsschlag

Plenarsitzung im bayerischen Landtag: Präsidentin sucht Befreiungsschlag

Foto: Andreas Gebert/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

München - Die Justizministerin beschäftigte ihre Schwester, der Kultusminister die Frau: In der Verwandten-Affäre im bayerischen Landtag werden täglich neue Details bekannt. Nun will Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) möglichst schnell die Namen aller Abgeordneten veröffentlichen, die nach dem Jahr 2000 noch Ehepartner oder Kinder auf Staatskosten als Mitarbeiter beschäftigt hatten. Das kündigte Stamm am Donnerstagabend nach Gesprächen mit den Fraktionschefs von CSU und SPD, Christa Stewens und Markus Rinderspacher, in München an.

Stewens und Rinderspacher sollen nun zunächst - möglichst bis zu diesem Freitagmittag - mit sämtlichen betroffenen Politikern reden, dann will Stamm die Namen veröffentlichen. Und zwar auch dann, wenn ein Betroffener dagegen sein sollte. "Wenn jemand dagegen ist, dass er veröffentlicht wird, ich es aber dann trotzdem tue, dann soll er mich verklagen", sagte sie im Landtag. Die Höhe der Bezahlung soll allerdings nicht genannt werden. Das sei Sache jedes einzelnen Abgeordneten, sagte Stamm.

Die Parlamentspräsidentin legte Zahlen vor, wie viele Abgeordnete seit dem Jahr 2000 die Altfallregelung genutzt hatten, wonach bestehende Verträge mit Ehepartnern oder Kindern trotz Gesetzesverschärfung weiterlaufen durften. Bis zuletzt waren dies - wie bereits bekannt - 17 CSU-Politiker. Hinzu kommen nun die Abgeordneten, die entsprechende Verträge während oder zum Ende der vorangegangenen Legislaturperioden bis 2003 beziehungsweise bis 2008 hatten auslaufen lassen.

Früher auch viele SPD-Abgeordnete betroffen

Das im Jahr 2000 vom Landtag festgelegte Verbot der Anstellung von Familienangehörigen gilt für Ehepartner, Eltern und Kinder, nicht aber für Geschwister. Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten ersten Grades, die zum Zeitpunkt der Regelverschärfung bereits bestanden, waren von dem Verbot nicht betroffen.

In der Legislaturperiode 2003 bis 2008 nutzten noch einmal 29 Abgeordnete die Altfallregelung - davon 22 aus den Reihen der CSU, sechs SPD-Politiker und ein Grünen-Parlamentarier. Hinzu kommen dann noch einmal die Abgeordneten, die die Verträge spätestens bis 2003 auslaufen ließen - also zum Ende der Wahlperiode, in der das Gesetz verschärft wurde. Das waren 33 Abgeordnete, davon 17 aus den Reihen der CSU, 15 SPD-Politiker und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit wäre die Affäre kein CSU-Skandal mehr, sondern einer, der den bayerischen Landtag in Gänze betrifft.

Zuletzt gerieten fast ausschließlich CSU-Politiker in die Schusslinie. In einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage des Bayerischen Rundfunks  (BR) unter allen 187 Abgeordneten gaben unter anderem auch Bayerns Justizministerin Beate Merk und Agrarminister Helmut Brunner (beide CSU) an, Verwandte beschäftigt zu haben.

Auch Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hatte seine Frau Miriam noch bis zum 30. April beschäftigt, zuletzt nur noch in Teilzeit. Spaenle bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Auch wenige Abgeordnete von SPD und Grünen hatten laut der BR-Recherche Geschwister beschäftigt.

fab/dpa