Klimaschutzaktivisten Verfassungsschutz prüft Beobachtung der »Letzten Generation«

Aktion der »Letzten Generation« (am 8. März in Leipzig)
Foto: Christian Grube / ArcheoPix / IMAGODas Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht, ob es die Klimaschutzaktivisten der »Letzten Generation« beobachten muss. Nach SPIEGEL-Informationen hat das Amt bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt. Dabei ermittelt der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gibt.
Sollte das Amt die »Letzte Generation« am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, darf es die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen. Die Aktivisten der »Letzten Generation« wurden durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt.

Vier Umschläge aus Moskau
Mitten im brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine soll ein Agent des Bundesnachrichtendienstes geheime Informationen an den Aggressor geliefert haben. Geholfen haben offenbar ein russischer Unternehmer und ein Diamantenhändler. Warum haben die Kontrollmechanismen versagt?
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Zuletzt sorgten sie für Aufregung, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen: »Erdöl oder Grundrechte?« Für die Aktion hagelte es Kritik von Politikern aus der Regierungskoalition und der Opposition. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer »völlig unwürdigen Aktion«.
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hat sich öffentlich bislang zurückhaltend zu der Gruppe geäußert. Sie begehe zwar Straftaten, sei aber deshalb nicht gleich extremistisch, sagte Haldenwang im Herbst. Ende Januar wiederholte er diese Einschätzung: »Hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung« sehe er »noch nicht«, sagte der Verfassungsschutzchef.
Auf aktuelle Nachfrage teilte die Behörde mit, dass sie sich »grundsätzlich nicht zum Beobachtungsstatus von Organisationen äußert, die nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind«.