Liechtenstein-Skandal Zumwinkels Anwälte werfen BND Hehlerei vor

Jetzt beginnt der Streit um die Rechtmäßigkeit der Fahndungsaktion: Klaus Zumwinkels Anwälte melden Zweifel an, ob die Daten über mutmaßliche Steuerflüchtlinge vor Gericht verwendet werden können. Ihre Argumentation: Der BND habe die DVD von einem Dieb gekauft.

Berlin - Die Anwaltskanzlei des zurückgetretenen Post-Chefs Klaus Zumwinkel hat Zweifel daran, ob die aus Liechtenstein stammenden Daten über Steuersünder rechtmäßig in die Hände der Ermittler gelangt sind. Diese seien offenbar durch Ankauf von einem Informanten beschafft worden, "der eine Straftat begangen hat", sagte Martin Wulf von der Anwaltskanzlei Streck Mack Schwedhelm der Nachrichtenagentur AFP. Der Ankauf der entwendeten Daten könne mit "Hehlerei" verglichen werden und könnte damit strafbar sein.

Denn wenn ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen seines Arbeitgebers weitergebe, sei dies eine Straftat. Auslöser für die jetzigen Ermittlungen sollen von einer Liechtensteiner Bank gestohlene Daten sein.

Es sei wohl üblich, dass Nachrichtendienste Geld für Informationen zahlten. Es sei ihm aber neu, dass auch Finanzbehörden zahlten, sagte Wulf weiter.

Der Anwalt äußerte auch Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten. Wenn diese in strafbarer Weise beschafft worden seien, "wäre es zumindest möglich, dass sie vor Gericht nicht verwendet werden" dürfen.

Bundesregierung: Daten dürfen eingesetzt werden

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hatte die Daten über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Liechtenstein für über vier Millionen Euro von einem Informanten gekauft. Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen die Daten jedoch für die Strafverfolgung genutzt werden. Dies sei im Vorfeld intensiv geprüft worden, sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig. In einer Güterabwägung seien alle zuständigen Stellen zu der Überzeugung gekommen, dass die Daten strafrechtlich eingesetzt werden dürften. Auf der möglicherweise gestohlenen DVD sollen Angaben zu mehr als tausend Verdächtigen gespeichert sein.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, dem BND seien die Informationen unaufgefordert angeboten worden. Der Dienst sei daraufhin im Rahmen der unter Behörden üblichen Amtshilfe auf Bitte der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen tätig geworden. Der BND hat einem Informanten früheren Angaben aus Regierungskreisen zufolge ein Honorar von 4,2 Millionen Euro für die Daten gezahlt. Albig sagte, das Geld werde dem BND vom Bund und vom Land zurückerstattet werden.

Am Wochenende hatten Mitglieder des für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Parlamentsgremiums eine Aufklärung der Rolle des BND in der Steueraffäre gefordert. Wilhelm zufolge soll dies am kommenden Mittwoch geschehen.

Der Steuerskandal war am vergangenen Donnerstag mit einer Hausdurchsuchung beim zurückgetretenen Post-Chef Klaus Zumwinkel ins Rollen gekommen. Medienberichten zufolge liefen gestern weitere Razzien in Hessen und Bayern. Albig zufolge erwartet der Fiskus aus Steuernachzahlungen mehrere hundert Million Euro, einen genauen Betrag könne man aber noch nicht nennen. Er unterstrich, dass Steuerhinterziehung genauso kriminell sei wie Diebstahl, Raub oder Hehlerei.

Das Problem sei nicht, dass die Gesetze nicht ausreichten, sondern es flächenweise kriminelle Steuerhinterzieher gebe: "Jeder Cent, der hinterzogen wird, ist eine Steuererhöhung der Zukunft." Der Staat müsse Kriminalität bekämpfen, sagte Albig. Deshalb sei die Chance genutzt worden, die DVD zu erwerben. Proben daraus hätten ergeben, dass 80 Prozent der Verdächtigen Erträge aus ihrer Anlage in Liechtenstein nicht versteuert hätten. Die Daten seien juristisch "keine Frucht vom verbotenen Baum".

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amz/AFP/Reuters

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