Streit über Akteneinsicht Verfassungsschutz verliert gegen Linken-Politiker Ramelow und Pau

Linken-Politikerin Petra Pau: Jahrelanger Streit über Akteneinsicht
Foto: Guido Kirchner/ dpaNach jahrelangem Streit muss das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Anträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau auf Einsicht in die Verfassungsschutzakten zur Linkspartei neu bewerten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie die Gerichtspressestelle mitteilte (Az. 16 A 1009/14, 16 A 1010/14).
Das BfV verweigerte Ramelow und Pau bisher die Auskunft darüber, welche Daten zu ihren Personen in der Sachakte zur Linkspartei enthalten sind. Beide waren wie anderen Linken-Spitzenpolitiker bis 2012 beobachtet worden.
Der 16. OVG-Senat begründete seine Urteile nun damit, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei. Das BfV habe "sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt".

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow: Niederlage für den Verfassungsschutz
Foto: Martin Schutt/ DPAWeder könne sich der Bundesverfassungsschutz auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus. Das OVG ließ die Revision gegen die Urteile nicht zu. Dagegen ist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde.