Erbe des Altkanzlers Kein Schmerzensgeld für Kohl-Witwe?

Maike Kohl-Richter
Foto: WOLFGANG RATTAY/ REUTERSIn der ersten Instanz hatte Helmut Kohl gesiegt: Das Landgericht Köln sprach dem Altkanzler im Streit mit den Autoren Tilman Jens und Heribert Schwan eine Million Euro Schmerzensgeld zu. Schwan hatte ohne Kohls Zustimmung Gesprächsinhalte von Tonbändern veröffentlicht. Was wird nun aus dieser Summe? Sie könnte einer der größten Posten des Nachlasses sein. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Der Prozess ist noch immer anhängig, aber Maike Kohl-Richter, Alleinerbin des Altkanzlers, wird dessen Schmerzensgeldanspruch kaum durchsetzen können. "Geldentschädigungsansprüche für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind nicht vererblich, es sei denn, es liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil vor", sagte die hannoversche Juraprofessorin Jutta Stender-Vorwachs dem SPIEGEL.
In dem Rechtsstreit hatten beide Parteien noch Berufung eingelegt: Kohl, weil er fünf Millionen Euro Entschädigung forderte, die Autoren und der Heyne Verlag, weil sie keine Zahlung leisten wollten.
Das Kölner Oberlandesgericht will über den Streit am 15. Februar verhandeln - aber nach Ansicht der Juristin Stender-Vorwachs sind Kohls mögliche Ansprüche mit dessen Tod erloschen. "Schmerzensgeldansprüche haben eine heilende Funktion", sagte sie. "Sie sollen der betroffenen Persönlichkeit etwas Gutes tun. Dieses Ziel kann nach deren Tod nicht mehr erreicht werden."
Weder Kohls Kanzlei Holthoff-Pförtner noch die Autoren wollten sich äußern. Die Juristen des mitverklagten Heyne-Verlags vertreten in einer internen Analyse aber die Ansicht, das Gericht werde die Klage "aus erbrechtlichen Gründen" abweisen.