Witwe von Altkanzler Kohl Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf Millionenentschädigung

Altkanzler Helmut Kohl hatte eine Rekordentschädigung erstritten - seine Witwe geht leer aus. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.
Maike Kohl-Richter

Maike Kohl-Richter

Foto: Oliver Berg/ picture alliance / Oliver Berg/dpa

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar: Maike Kohl-Richter hat kein Anrecht auf die von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekordentschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.

Es gehe darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske.

Das Landgericht Köln hatte Helmut Kohl kurz vor dessen Tod die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte zugesprochen: Er sollte eine Million Euro erhalten - für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Die Entscheidung war aber noch nicht rechtskräftig, als Kohl am 16. Juni 2017 starb.

In dem 2014 erschienenen Buch waren Zitate aus Gesprächen enthalten, die der Ex-Kanzler 2001 und 2002 mit dem Journalisten Heribert Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden jedoch. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.

Die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) kann gegen das Urteil in Revision gehen.

Video: Aufstieg und Macht von Helmut Kohl - Das Interview (2003)

dbate.de
cte/mho/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten