Witwe von Altkanzler Kohl Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf Millionenentschädigung

Maike Kohl-Richter
Foto: Oliver Berg/ picture alliance / Oliver Berg/dpaDer Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar: Maike Kohl-Richter hat kein Anrecht auf die von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekordentschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.
Es gehe darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske.
Das Landgericht Köln hatte Helmut Kohl kurz vor dessen Tod die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte zugesprochen: Er sollte eine Million Euro erhalten - für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Die Entscheidung war aber noch nicht rechtskräftig, als Kohl am 16. Juni 2017 starb.
In dem 2014 erschienenen Buch waren Zitate aus Gesprächen enthalten, die der Ex-Kanzler 2001 und 2002 mit dem Journalisten Heribert Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden jedoch. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.
Die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) kann gegen das Urteil in Revision gehen.
Video: Aufstieg und Macht von Helmut Kohl - Das Interview (2003)