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»Unfair und ungerecht« Söder will Klage gegen Länderfinanzausgleich einreichen

2022 trug Bayern die größte Last, nun will Ministerpräsident Söder Änderungen beim milliardenschweren Länderfinanzausgleich erzwingen. Der CSU-Politiker sagt: »Wir sind solidarisch, aber nicht naiv.«
Markus Söder will die bayerischen Steuerzahler entlasten

Markus Söder will die bayerischen Steuerzahler entlasten

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Peter Kneffel / dpa

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, noch im ersten Halbjahr eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich einreichen zu wollen. »Es ist einfach nur noch unfair und ungerecht«, sagte der CSU-Politiker der »Bild am Sonntag«. Es sei eine Schmerzensgrenze erreicht worden. »Wir sind solidarisch, aber nicht naiv.«

Im vergangenen Jahr trug Bayern mit insgesamt 9,9 Milliarden Euro die größte Last im Länderfinanzausgleich. Zwischen den 16 Bundesländern waren insgesamt 18,5 Milliarden Euro umverteilt worden. »Wir wollen den Länderfinanzausgleich nicht abschaffen, aber reformieren und die bayerischen Steuerzahler entlasten«, kündigte Söder weiter an.

Zudem monierte er, dass die Bundesregierung kein Herz für den Süden habe. »Das ist überall spürbar: Förderungen werden gekürzt und Projekte bewusst gestrichen. Daher müssen wir alles selbst stemmen.«

Klage 2017 zurückgezogen

Bayern hatte – zusammen mit Hessen – im Jahr 2013 schon einmal gegen den damaligen Länderfinanzausgleich geklagt. Die beiden Länder zogen ihre Klage nach einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aber dann 2017 zurück.

Das System des Länderfinanzausgleichs sieht vor, dass finanzschwache Länder Ausgleichszuweisungen von finanzstarken Ländern erhalten. Grundlage der Berechnung ist die durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner. Dabei werden auch die Kommunalfinanzen mit einbezogen.

Hintergrund ist, dass die 16 Bundesländer aufgrund ihrer wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen erzielen. Durch den Finanzausgleich soll dem grundgesetzlich verankerten Ziel der »Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse« in den Ländern Rechnung getragen werden.

sak/dpa