Brüsseler Gutachten Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

Verkehrsminister Dobrindt droht mit seiner Ausländermaut ein Debakel. Seine Gesetzentwürfe verstoßen nach Informationen des SPIEGEL gegen EU-Recht - in mindestens zwei Punkten.

Hamburg/Berlin/Brüssel - Die Gesetzentwürfe zur Infrastrukturabgabe und zur Senkung der Kfz-Steuer von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verletzen das EU-Recht. Nach Ansicht der EU-Kommission gibt es bei den Plänen für eine Ausländermaut in ihrer jetzigen Form "in mindestens zwei Punkten" Verstöße. Die Gesetzentwürfe wurden am Donnerstag in den Bundestag eingebracht.

Bei ihrer Analyse stützt sich die Brüsseler Behörde nach SPIEGEL-Informationen auf ein umfangreiches Gutachten ihres juristischen Dienstes. Die Rechtsexperten kommen zu dem Ergebnis, dass Ausländer durch Dobrindts Pläne diskriminiert würden. Das ist nach EU-Recht verboten.

Der Verkehrsminister will die als Infrastrukturabgabe titulierte Maut zwar für in- und ausländische Autofahrer erheben, für Deutsche aber gleichzeitig die Kfz-Steuer senken. "Jeden inländischen Autofahrer exakt um den Betrag zu entlasten, den er bei der Maut zahlen muss, und dann zu behaupten, zwischen beiden Gesetzen gebe es keinen Zusammenhang, ist ein offensichtlicher Widerspruch", heißt es dazu in der EU-Kommission. Um Ausländer nicht zu diskriminieren, so die Brüsseler Sichtweise, "muss es auch unter deutschen Autofahrern Gewinner und Verlierer geben".

Dobrindt hatte in den vergangenen Monaten immer wieder den Eindruck erweckt, seine Pläne seien europarechtskonform. Bei der Kommission heißt es, der Minister sei zwar auf Kritik eingegangen, den größten Knackpunkt einer vollständigen Kompensation für jeden deutschen Autofahrer habe er aber bislang nicht ausgeräumt.

Die Kommission bemängelt zudem einen zweiten Punkt: Demnach ist der Preis für Kurzzeitvignetten zu hoch. Nach Dobrindts Plänen sollen Ausländer Zehntagesvignetten für zehn Euro erwerben können, die günstigste Jahresvignette soll rund 20 Euro kosten. Die Kommission hatte in der Vergangenheit die Faustregel aufgestellt, dass eine Jahresvignette rund achtmal so viel kosten muss wie eine Kurzzeitvignette.

Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.

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