Vorstoß für neues Waffengesetz Länder planen Messerverbot an öffentlichen Orten

Messer mit Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern sollen nicht mehr mitgeführt werden dürfen
Foto: Oliver Berg/dpaEin vollständiges Verbot von Messern soll laut einem Gesetzentwurf künftig an sehr vielen öffentlichen Orten Deutschlands möglich sein. Der Bundesrat befasst sich am kommenden Freitag mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag für das Waffengesetz.
Der Antrag stammt von den Ländern Niedersachsen und Bremen. Er sieht die Möglichkeit von Verbotszonen vor, wo sich viele Menschen aufhalten - etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Kindergärten und Schulen.
Behörden könnten dann künftig die Möglichkeit haben, lokale Waffenverbotszonen zu bestimmen. "Bei Bedarf soll in diesen Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können." Zuvor berichtete die "Saarbrücker Zeitung" über das Papier.
"Angriffe mit Messern oder mit Waffen werden weiterhin in hoher Zahl verübt", heißt es im online einsehbaren Entwurf . "Sie sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung." Daher solle "das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit insbesondere an stark frequentierten Orten weiter eingedämmt werden", um die Gelegenheit zu Angriffen zu verringern.
Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafe
Behörden sollen daher nicht nur an Brennpunkten von Kriminalität Waffenverbotszonen erlassen dürfen, sondern auch an Orten mit vielen Menschen. Auf bundesrat.de teilte die Länderkammer mit, dass Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nach Forderung der Antragsteller künftig gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Im Falle von Zuwiderhandlungen schlagen sie das Beschlagnahmen der Messer sowie Bußgelder vor, bei Springmessern sogar eine Freiheitsstrafe.
Experten arbeiten an einer bundesweiten Erfassung von Übergriffen mit Klingen. Die Umsetzung dürfte laut Bundeskriminalamt jedoch mehrere Jahre dauern. Niedersachsen registriert bereits seit zwei Jahren Straftaten, bei denen Stichwaffen eingesetzt werden. Dort gab es demnach im vergangenen Jahr 3754 Taten mit Messern.