Nach Regierungsstreit Ampel einigt sich auf Bezahlkarte für Flüchtlinge
Flüchtlinge sollen die Bezahlkarte künftig neben Geldmitteln und Sachleistungen nutzen können
Foto: Philipp von Ditfurth / dpaIn der Bundesregierung gibt es eine Einigung über eine bundesgesetzliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die regierungsinterne Ressortabstimmung für eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde eingeleitet. Darin werde die Bezahlkarte künftig eine Option genannt , hieß es unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen bei table.media – neben Geldleistungen oder Sachleistungen als weitere Möglichkeiten.
Bezahlkarte soll gleichrangige Option sein
Bisher ist im Gesetz vorgesehen, dass der Bedarf von Asylsuchenden außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen vorrangig durch Geldleistungen zu decken ist. Künftig sollen Sachleistungen oder Bezahlkarten gleichrangige Optionen sein. Die Bezahlkarten sollen dem Bericht zufolge an alle betroffenen Erwachsenen ausgegeben werden. Ob Bargeld von der Karte abgehoben werden kann und wenn ja, wie viel, sollen demnach die Bundesländer eigenständig regeln.
Von den Grünen hieß es zuletzt, dass eine bundesgesetzliche Regelung für eine Bezahlkarte unnötig sei. Die Grünen wiesen darauf hin, dass die Einführung der Karte in Hamburg bereits begonnen hat und in Bayern kurz bevorsteht. SPD und FDP sind für eine bundesgesetzliche Regelung. Und auch verschiedene Politiker aus den Ländern verwiesen etwa auf das Risiko von Klagen gegen die Karte, wenn es keine Regelung auf Bundesebene gibt.
Ein Streitpunkt war dabei auch die Frage, wie mit Asylbewerberinnen und -bewerbern verfahren wird, die nach 18 oder künftig 36 Monaten Aufenthalt Leistungen in Höhe des Bürgergeldes bekommen. Dies solle nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden, ebenso der Umgang mit Erwerbstätigen sowie mit Studierenden oder Auszubildenden.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am 6. November auf die Einführung einer Bezahlkarte anstelle von Barleistungen verständigt. Im Beschlusspapier hieß es damals: »Sollten dafür angesichts der konkreten Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen notwendig sein, wird die Bundesregierung diese zeitnah auf den Weg bringen.« Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.
Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: »Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.«