Ministeriumsplan Politiker empört über Lockerung des Waffengesetzes

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will das Waffengesetz wieder liberaler handhaben und Sportschützen unter 21 Jahren den Zugang zu Gewehren und Pistolen erlauben. Von Politikern und Polizeigewerkschaft kommt Kritik.

Berlin - Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sagte der Kölner Zeitung "Express" zu den Plänen der Bundesregierung: "Der entscheidende Kritikpunkt aus Sicht der Polizei ist, dass auf ein zentrales Waffenregister verzichtet wird - in einem Land, in dem jede Banane und Kartoffel registriert wird. Zu wissen, wie viele legale Waffen es gibt, ist unverzichtbar."

Die Bundesregierung will eine nach dem Amoklauf von Erfurt eingeführte Verschärfung des Waffenrechtes wieder lockern. Eine Überprüfung habe keinen Sicherheitsgewinn gebracht, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Samstag in Berlin. Der SPIEGEL hatte zuvor berichtet, Sportschützen unter 21 Jahren solle es wieder erlaubt werden, großkalibrige Waffen zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen. Das Ministerium begründet laut SPIEGEL die geplante Änderung unter anderem damit, dass derzeit in Europa einheitliche Regelungen angestrebt würden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte der " Netzeitung": "Ich lehne eine Liberalisierung des Waffenrechtes ab."

FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte ebenfalls der " Netzeitung": "Schäuble sollte jetzt nicht den Wünschen einzelner Schützenverbände nachgeben und in einen Gesetzgebungsaktionismus verfallen." Um die Wirksamkeit des Waffengesetzes überprüfen zu können, solle eine kriminologische Untersuchung in Auftrag gegeben werden. Es dürfe nicht allein um die Frage gehen, ab welchem Alter künftig großkalibrige Waffen gekauft und mit nach Hause genommen werden dürfen.

Der Ministeriumssprecher sagte: "Der weitgehend abgestimmte Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, die nach Erfurt auf 21 Jahre gesetzte Grenze für Sportschützen wieder auf 18 Jahre zurückzuführen." Es bleibe bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Sportschützen, die ebenfalls nach Erfurt eingeführt wurde. Bis zum 25. Lebensjahr soll es demnach künftig auch eine psychologische Prüfung für Sportschützen geben.

Unzutreffend sei, dass man durch die Änderungen ein "stattliches Waffenarsenal" anlegen könnte. Der Sprecher sagte, die Abstimmung über die Gesetzesänderung finde derzeit noch statt. Eine Beratung im Kabinett werde noch in diesem Jahr angestrebt.

Bei dem Attentat im April 2002 in Erfurt hatte ein 19-Jähriger 16 Menschen an einer Schule erschossen. Danach war das Mindestalter für den Erwerb und den Besitz von großkalibrigen Gewehren und Pistolen für den Schießsport von 18 auf 21 Jahre erhöht worden.

sev/dpa

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